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Weniger Elektroschrott, weniger Papier.

Konkret heißt das: Vono braucht kein eigenes Kassenterminal und keinen Bondrucker. Die Kasse läuft auf dem Smartphone, das du ohnehin in der Tasche hast, und der Kassenbon geht als QR-Code, E-Mail oder PDF an deine Kundschaft. Verglichen mit einem klassischen Kassenplatz aus Touchscreen-Kasse, Bondrucker und Zahlungsterminal fällt damit Hardware weg, die sonst angeschafft, nach einigen Jahren getauscht und am Ende entsorgt wird. Vono ist in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE ist in Vorbereitung.

Auf dieser Seite steht, was das im Einzelnen bedeutet — und was es nicht bedeutet. Zu jeder Zahl findest du die Quelle und, wo wir selbst rechnen, den Rechenweg. Und weil in Deutschland seit 2020 die Belegausgabepflicht gilt, steht unten auch, warum der Bon aus Papier trotzdem keine Pflicht ist.

Der Unterschied

Ein Gerät statt eines Gerätestapels.

Ein Gerät statt fünf

Ein klassischer Kassenplatz besteht aus Touchscreen-Kasse, Bondrucker, Kundendisplay, Zahlungsterminal und Scanner — nach Herstellerangaben rund 7,3 bis 9,9 Kilogramm Hardware. Bei Vono ist es eine App auf einem Smartphone, das du schon besitzt.

Was nicht angeschafft wird, wird nicht ersetzt

Kassensysteme werden nach sechs bis sieben Jahren getauscht — darin sind sich die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, das EHI Retail Institute und die Folgenabschätzung zur Kassenpflicht in Österreich einig. Was du nie kaufst, musst du auch nie tauschen und nie entsorgen.

Kein Thermopapier im Alltag

Der Kassenbon entsteht digital. Ein Bondrucker ist optional: Für die seltenen Fälle, in denen Papier verlangt wird, genügt auch der normale Drucker, der in deinem Betrieb schon steht.

Beleg als QR-Code oder E-Mail

Deine Kundschaft scannt den Code am Display oder bekommt den Beleg per E-Mail, als PDF oder als Link — je nachdem, was ihr lieber ist. In der Fassung für Deutschland stehen Prüfwert, Signaturzähler und TSE-Seriennummer mit im Code, wie es § 6 KassenSichV erlaubt.

Papier ist nicht vorgeschrieben

§ 146a Abs. 2 AO verlangt einen Beleg, nicht Papier: Mit Zustimmung der Kundschaft darf er elektronisch ausgegeben werden. Wer trotzdem Papier verlangt, bekommt es weiterhin.

Zweite Kasse ohne zweites Gerät

Jedes weitere Smartphone im Betrieb wird zur Kasse. Für einen zweiten Standort oder die Aushilfe am Wochenende braucht es kein zweites Terminal — nur die Kassenmeldung in Mein ELSTER, die in Deutschland für jede Kasse fällig ist.

Im Alltag

So läuft ein Verkauf ohne Papier.

01

Kassieren

Artikel antippen, Betrag steht. Bargeld erfassen oder die Karte per Tap-to-Pay direkt ans Handy halten. In der Fassung für Deutschland signiert die Cloud-TSE den Vorgang im Hintergrund.

02

Beleg ausgeben

Die Kundschaft scannt den QR-Code am Display, oder du schickst den Kassenbon per E-Mail, WhatsApp oder als Link. Damit ist die Belegausgabepflicht erfüllt — mitnehmen muss ihn niemand.

03

Papier auf Verlangen

Wer einen gedruckten Beleg möchte, bekommt ihn. Dafür genügt der Drucker, den du schon hast — oder du kaufst optional einen Bondrucker und koppelst ihn mit Vono.

04

Tagesabschluss

Der Abschluss läuft in der App und liegt in der Vono-Verwaltung (Web). Kein Papierstreifen, der in einem Ordner landet — und die Daten bleiben zehn Jahre abrufbar, wie es § 147 AO verlangt.

Beim Bezahlen steckt die Umweltwirkung im Gerät, nicht im Strom

Die schwedische Zentralbank hat 2024 eine Ökobilanz aller Zahlungsarten in Schweden veröffentlicht. Für Kartenzahlungen kommt sie auf 3.242 Tonnen CO₂-Äquivalent im Jahr 2021. Davon entfallen 2.530 Tonnen auf die Zahlungsterminals — also rund 78 Prozent. Auf die Plastikkarten entfallen 668 Tonnen, auf die Rechenzentren 44 Tonnen.

Noch deutlicher wird es beim Betriebsstrom: Von den 2.530 Tonnen der Terminals stammen nur 28 Tonnen aus dem Stromverbrauch im Betrieb. Rund 99 Prozent der Wirkung stecken also in der Herstellung des Geräts selbst. Ein Terminal sparsamer zu betreiben ändert daher wenig — es gar nicht erst anzuschaffen ist der eigentliche Hebel.

Die Studie rechnet drei Verbesserungen durch, jede einzeln gegen den Ausgangswert von 0,85 Gramm CO₂ je Kartenzahlung: Karten aus recyceltem PVC bringen 0,78 Gramm, halb so viele Plastikkarten 0,76 Gramm — und die Lebensdauer der Terminals von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln bringt 0,52 Gramm, also 39 Prozent weniger. Von den geprüften Maßnahmen ist die Hardware mit Abstand die wirksamste.

Zur Einordnung, weil es zur Ehrlichkeit gehört: 0,85 Gramm CO₂ je Kartenzahlung sind absolut gesehen wenig. Die Studie sagt nicht, dass Kartenzahlung schädlich ist. Sie sagt, wo die Wirkung sitzt — im Gerät, nicht im Betrieb und nicht in den Rechenzentren. Schweden ist nicht Deutschland, aber Terminals, Karten und Rechenzentren sind dieselben.

Und sie bilanziert nur das Zahlungsterminal. Ein vollständiger Kassenplatz ist mehr als das: Zur Kartenannahme kommen üblicherweise eine Touchscreen-Kasse, ein Bondrucker, ein Kundendisplay und ein Scanner. Für diese Geräte zusammen gibt es keine Ökobilanz — wir haben danach gesucht und keine gefunden. Was sich belegen lässt, sind die Gerätedaten der Hersteller.

Was an einem Kassenplatz wirklich steht

Wenn es keine Ökobilanz gibt, gibt es immerhin Datenblätter. Wir haben die Nettogewichte eines üblichen Kassenplatzes zusammengerechnet:

  • Touchscreen-Kasse, 15 Zoll, mit Standfuß: 4,9 bis 6,7 kg (Elo, HP, AURES, Posiflex, SUNMI)
  • Bondrucker: 1,3 bis 1,7 kg (Epson, Star, BIXOLON)
  • Kundendisplay mit Standfuß: 0,65 bis 0,88 kg (Epson, Elo)
  • Zahlungsterminal für die Karte: 0,32 bis 0,46 kg (Ingenico, Verifone, PAX)
  • Handscanner: rund 0,16 kg (Zebra)

Zusammen sind das rund 7,3 bis 9,9 Kilogramm Hardware für einen Standard-Kassenplatz. Ein größerer Handelsarbeitsplatz mit 22-Zoll-Kasse liegt bei rund 12 Kilogramm. Nicht enthalten sind Netzteile, Kabel, Papierrollen und Halterungen — das reale Gewicht liegt also eher darüber. Ein iPhone 17 wiegt 177 Gramm, und es liegt schon in deiner Tasche. Die TSE kommt in Deutschland noch dazu: als USB-Stick oder SD-Karte in der Kasse, oder als Cloud-TSE ganz ohne Gerät — Vono nutzt in der Fassung für Deutschland die zweite Variante.

Die Kassenlade lassen wir bewusst draußen, obwohl sie mit 5,5 bis 7,5 Kilogramm der schwerste Posten wäre. Zwei Gründe: Vono ersetzt sie nicht — wer Bargeld annimmt, braucht weiterhin einen Platz dafür. Und eine Kassenlade ist Blech mit Schloss, also kein Elektroschrott. Sie mitzurechnen würde die Zahl fast verdoppeln und wäre trotzdem falsch.

Was an einem Kassenplatz hängtNettogewichte aus Herstellerdatenblättern, oberes Ende der Spanne
56×so viel wie das Handy
Touchscreen-Kasse, 15 Zoll6,7 kg
Bondrucker1,7 kg
Kundendisplay0,88 kg
Zahlungsterminal0,46 kg
Handscanner0,16 kg
Vono am iPhone0,18 kg
Zusammen 7,3 bis 9,9 kg, ohne Kassenlade. Das Handy wiegt etwa so viel wie der Handscanner — und es ist schon da.

Dieser Stapel wird auch nicht einmal gekauft und dann vergessen. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums setzt für Registrierkassen sechs Jahre Nutzungsdauer an, das EHI Retail Institute in Köln hat für 2026 ein durchschnittliches Alter der Kassen-Hardware im deutschen Handel von 5,9 Jahren erhoben, und die österreichische Folgenabschätzung bei Einführung der dortigen Kassenpflicht ging von „zwischen 5 und 10 Jahren“ aus und rechnete mit sieben. Drei unabhängige Quellen, alle bei sechs bis sieben Jahren — dann steht der Austausch an. In Deutschland kam 2020 mit der TSE-Pflicht noch eine Welle dazu: Kassen, die sich nicht nachrüsten ließen, mussten bis Ende 2022 ersetzt werden.

Einen CO₂-Wert je Kassengerät können wir nicht nennen, und wir wollen keinen erfinden: Für Kassen- und Zahlungshardware gibt es weder eine veröffentlichte Ökobilanz noch eine Umweltproduktdeklaration. Wir haben bei den Herstellern und in den EPD-Registern gesucht — der Normrahmen existiert, genutzt wird er in dieser Produktgruppe von niemandem. Nur zur Einordnung und ausdrücklich als Analogie: Hersteller weisen für einen vergleichbaren 24-Zoll-All-in-One-PC rund 290 bis 390 Kilogramm CO₂e über den Lebenszyklus aus, davon 55 bis 81 Prozent allein in der Herstellung.

Was dabei zählt, ist die Rechnung für den einzelnen Betrieb: ein Gerätestapel weniger, der angeschafft, nach sechs bis sieben Jahren getauscht und entsorgt wird. Dass das überhaupt etwas bringt, liegt weniger am Recycling als am Nichtkaufen — von den 62 Millionen Tonnen Elektroschrott, die 2022 weltweit anfielen, wurden laut den Vereinten Nationen nur 22,3 Prozent nachweislich fachgerecht gesammelt und verwertet. Ein Gerät, das nie gebaut wird, muss man auch nicht recyceln.

Wie viel Papier in einem Jahr zusammenkommt

Als Deutschland 2020 die Belegausgabepflicht einführte, war der Papierberg das Hauptargument der Kritiker — vom Bäckerhandwerk bis zum Handelsverband. Belastbare Zahlen je Bon liefert eine Kurzstudie des Energieinstituts der Wirtschaft in Wien aus demselben Jahr, die dieselbe Frage für Österreich durchgerechnet hat. Die Parameter liegen offen, du kannst sie auf deinen Betrieb umlegen:

  • Je Kassenbon rechnet die Studie mit 79,5 mm Breite, 20 cm Länge und 52 Gramm je Quadratmeter — das ergibt 0,83 Gramm Papier und 0,59 Gramm CO₂ je Beleg.
  • Mit den Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV — Transaktionsnummer, Seriennummern, Signaturzähler, Prüfwert — sind deutsche Bons eher länger; bei 25 cm wären es rund 1 Gramm. Wir rechnen unten mit der vorsichtigeren Zahl der Studie.
  • Thermopapier ist dabei Rollenware: Eine übliche Rolle mit 80 mm Breite und 80 m Länge reicht für rund 400 Bons zu 20 cm.

Für einen Betrieb mit 200 Kassenbons am Tag und 300 Öffnungstagen sind das rund 50 Kilogramm Thermopapier, etwa 12 Kilometer Bonrolle und rund 35 Kilogramm CO₂ im Jahr. Bei 50 Bons am Tag sind es gut 12 Kilogramm Papier. Wer den Beleg digital ausgibt, druckt davon nur noch, was tatsächlich verlangt wird.

Thermopapier pro Jahr0,83 g je Beleg, 300 Öffnungstage
50 Bons am Tag12,4 kg
100 Bons am Tag24,8 kg
200 Bons am Tag49,6 kg
500 Bons am Tag124,1 kg
Bei 200 Bons am Tag sind das rund 12 Kilometer Bonrolle im Jahr.

Es gibt dazu einen Befund, den wir nicht erwartet hätten. Eine Ökobilanz, die ein Zahlungsdienstleister in Auftrag gegeben und ein externes Institut erstellt hat, hat eine Kartenzahlung im Geschäft in ihre Bestandteile zerlegt. Der größte Einzelposten ist dort nicht das Terminal und nicht die Karte, sondern der Belegdruck mit 42 Prozent — mehr als das Doppelte des Zahlungsterminals mit 20 Prozent. Das ist eine Auftragsstudie eines Marktteilnehmers, und wir nennen sie deshalb als solche. Ihre Methodik liegt offen, und ihre Richtung deckt sich mit allem anderen auf dieser Seite: Das Papier ist kein Nebenschauplatz.

Was wir hier bewusst nicht rechnen: eine Gegenüberstellung von Papierbeleg und elektronischem Beleg. Eine belastbare Ökobilanz, die beide Wege vollständig vergleicht, existiert nach unserer Recherche nicht — und die kursierenden Zahlen zum CO₂-Ausstoß einer E-Mail halten einer Prüfung nicht stand. Oben steht deshalb nur, was an Papier wegfällt, nicht, was der digitale Weg kostet.

Thermopapier ist dabei kein gewöhnliches Papier. Es enthält 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler und gehört deshalb nicht ins Altpapier, sondern in den Restmüll — so empfehlen es das Umweltbundesamt und die Abfallberatungen der Kommunen von Hamburg bis München. Der Grund: Die Chemikalien würden sich beim Recycling im neuen Papier und in der Umwelt wiederfinden. Der Bon, der im Altpapier landet, ist also doppelt falsch: einmal gedruckt und einmal falsch entsorgt.

Der Farbentwickler Bisphenol A darf seit Anfang 2020 EU-weit nicht mehr in Konzentrationen ab 0,02 Gewichtsprozent in Thermopapier in Verkehr gebracht werden. Sein häufigster Ersatz, Bisphenol S, ist dagegen nicht beschränkt. Das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung weisen darauf hin, dass Bisphenol S und F ähnliche Wirkungen haben könnten, die Bewertung aber noch nicht abgeschlossen ist. Wir behaupten deshalb nicht, dass Thermopapier heute unbedenklich sei — und auch nicht, dass es gefährlich ist.

Der Papierbon ist in Deutschland keine Pflicht

Das ist der Teil, der die meisten überrascht. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Wer mit einer elektronischen Kasse kassiert, muss zu jedem Vorgang einen Beleg erstellen und der Kundschaft zur Verfügung stellen. Von Papier steht in § 146a Abs. 2 AO aber nichts. § 6 KassenSichV sagt ausdrücklich, dass der Beleg „in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat“ ausgegeben werden kann. Die Zustimmung braucht keine Form — wer den QR-Code scannt oder seine E-Mail-Adresse nennt, hat zugestimmt.

Eine Einschränkung gibt es: Der elektronische Beleg muss tatsächlich bereitgestellt werden, also so, dass die Kundschaft ihn empfangen oder abrufen kann — per QR-Code, E-Mail, Link oder NFC. Den Bon nur kurz auf dem Kassendisplay zu zeigen, genügt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht. Genau das macht Vono: Der QR-Code führt zum vollständigen Beleg als PDF, und die Kundschaft entscheidet, ob sie ihn speichert. Mitnehmen muss den Beleg niemand — die Pflicht trifft den Betrieb, nicht die Kundschaft. Bei Verkauf an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt auf Antrag von der Belegausgabe befreien; das wird allerdings selten gewährt, und wer digital ausgibt, braucht es nicht.

Unverändert bleibt: Wer einen gedruckten Beleg möchte, bekommt ihn, und auch bei einer Kassen-Nachschau kann der Prüfer einen Papierbeleg sehen wollen. Ein Bondrucker ist dafür optional. Für die seltenen Fälle genügt der normale Drucker, der in deinem Betrieb ohnehin schon steht. Wer es lieber eigens dafür hat, kauft optional einen Bondrucker und koppelt ihn mit Vono. Was auf dem Beleg stehen muss, regelt § 6 KassenSichV — in der Fassung für Deutschland erzeugt Vono jeden Beleg mit diesen Pflichtangaben, ob auf Papier oder als PDF.

Rechtsstand 13.10.2026. § 146a Abs. 2 AO, § 6 KassenSichV und der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a. Das ist keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deine Steuerberatung. Mehr dazu im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Quellen

  • Sveriges Riksbank, Working Paper 431: Climate impact assessment of retail payment services (2024), Tabelle 13 und Abschnitt 3.6.2. Erschienen in Ecological Economics, 2026.
  • § 146a AO und § 6 KassenSichV bei Gesetze im Internet; Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a, Abschnitt zur Belegausgabepflicht.
  • Energieinstitut der Wirtschaft, Wien: Kurzstudie zu CO₂-Emissionen von Kassenbons (März 2020) — Papiergewicht und CO₂ je Beleg.
  • Umweltbundesamt und kommunale Abfallberatungen — Kassenbons aus Thermopapier gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier.
  • Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier: Verordnung (EU) 2016/2235, Anhang XVII der REACH-Verordnung, Eintrag 66, gültig seit 2. Januar 2020; Bewertung der Ersatzstoffe: Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung. Anteil der Farbentwickler: Umweltbundesamt.
  • UNITAR und ITU: Global E-waste Monitor 2024, Bezugsjahr 2022.
  • Gerätegewichte aus den Datenblättern der Hersteller — Zahlungsterminals: Ingenico Move/5000 (320 g), Verifone V400m (370 g), PAX A920 (458 g). Kassenplatz: Elo EloPOS 15" (4,9 kg), HP Engage One Pro, AURES YUNO II, Posiflex XT-3815-G2, SUNMI T2s; Epson TM-T88VII (1,7 kg), Star TSP100IV (1,3 kg), BIXOLON SRP-330III (1,6 kg); Zebra DS2208 (162 g); Kundendisplays Epson DM-D110 mit Standfuß (0,65 kg) und Elo 1002L (0,88 kg).
  • Nutzungsdauer: AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums, Position 6.14.7 Registrierkassen (6 Jahre); EHI Retail Institute, Checkout-Trends 2026 (Ø 5,9 Jahre); Wirkungsorientierte Folgenabschätzung des österreichischen Finanzministeriums zum Steuerreformgesetz 2015/2016 („zwischen 5 und 10 Jahren“, gerechnet mit 7).
  • Aufteilung einer Kartenzahlung im Geschäft (Belegdruck 42 %, Karte 34 %, Terminal 20 %): Accelerating the decarbonisation of payments, beauftragt von Worldline, Ökobilanzen von DDemain (2022), Szenario Belgien.
  • Analogiewerte zur CO₂-Einordnung aus den Umweltberichten der Hersteller: Apple iMac (M4) 346 kg CO₂e, HP EliteOne 840 G9 rund 308 kg (Europa), Dell 24 All-in-One 287 kg. Keine Messung für Kassenhardware.
FAQ

Häufige Fragen.

Muss ich in Deutschland einen Papierbeleg ausdrucken?
Nein. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO verlangt einen Beleg, nicht Papier. § 6 KassenSichV erlaubt den elektronischen Beleg mit Zustimmung der Kundschaft — und die ist formlos, ein Scan des QR-Codes oder die genannte E-Mail-Adresse genügt. Wichtig ist nur, dass der Beleg tatsächlich abrufbar bereitgestellt wird; ihn nur am Display zu zeigen, reicht nicht.
Muss die Kundschaft den Beleg mitnehmen?
Nein. Die Pflicht trifft den Betrieb: erstellen und anbieten. Ob die Kundschaft den Bon einsteckt, den QR-Code scannt oder beides lässt, ist ihre Sache. Deshalb liegen vor so vielen Kassen Körbe voller ungewollter Bons — genau das fällt mit dem digitalen Beleg weg.
Was, wenn jemand trotzdem einen gedruckten Beleg will?
Dann bekommt er ihn. Das Recht darauf bleibt bestehen, und bei einer Kassen-Nachschau kann der Prüfer ebenfalls einen gedruckten Beleg sehen wollen. Ein Bondrucker ist dafür optional: Für die seltenen Fälle genügt der normale Drucker, der in deinem Betrieb schon steht. Und wenn du es lieber eigens dafür hast, kaufst du optional einen Bondrucker und koppelst ihn mit Vono.
Brauche ich für Kartenzahlung wirklich kein Terminal?
Nein. Die Karte wird per Tap-to-Pay direkt ans Smartphone gehalten, Apple Pay und Google Pay funktionieren genauso. Ein separates Kartenlesegerät, ein Kabel und eine monatliche Gerätemiete entfallen.
Und die TSE — ist das nicht wieder ein Gerät?
Nicht bei Vono. Die TSE gibt es als USB-Stick oder SD-Karte in der Kasse oder als Cloud-TSE im Rechenzentrum. In der Fassung für Deutschland nutzt Vono eine zertifizierte Cloud-TSE: kein Stick, der verloren geht, und nichts, das nach Ablauf des Zertifikats im Elektroschrott landet.
Und wenn mein Smartphone kaputtgeht — ist das nicht dasselbe Problem?
Der Unterschied ist, dass das Smartphone ohnehin da ist und ohnehin ersetzt wird. Vono führt kein zusätzliches Gerät in deinen Betrieb ein, das eigens hergestellt, geliefert, nach einigen Jahren getauscht und entsorgt werden muss.
Ist Vono damit ein Produkt, das der Umwelt gut tut?
Das behaupten wir bewusst nicht — dafür müssten wir den gesamten Lebensweg der Software, der Rechenzentren und der Geräte bilanzieren, und das haben wir nicht getan. Was wir sagen können, ist konkret und nachprüfbar: kein zusätzliches Kassenterminal, kein Bondrucker im Alltag, und Kassenbons, die nur auf Wunsch gedruckt werden.
Warteliste

Ein Gerät weniger im Geschäft.
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