Beim Bezahlen steckt die Umweltwirkung im Gerät, nicht im Strom
Die schwedische Zentralbank hat 2024 eine Ökobilanz aller Zahlungsarten in Schweden veröffentlicht. Für Kartenzahlungen kommt sie auf 3.242 Tonnen CO₂-Äquivalent im Jahr 2021. Davon entfallen 2.530 Tonnen auf die Zahlungsterminals — also rund 78 Prozent. Auf die Plastikkarten entfallen 668 Tonnen, auf die Rechenzentren 44 Tonnen.
Noch deutlicher wird es beim Betriebsstrom: Von den 2.530 Tonnen der Terminals stammen nur 28 Tonnen aus dem Stromverbrauch im Betrieb. Rund 99 Prozent der Wirkung stecken also in der Herstellung des Geräts selbst. Ein Terminal sparsamer zu betreiben ändert daher wenig — es gar nicht erst anzuschaffen ist der eigentliche Hebel.
Die Studie rechnet drei Verbesserungen durch, jede einzeln gegen den Ausgangswert von 0,85 Gramm CO₂ je Kartenzahlung: Karten aus recyceltem PVC bringen 0,78 Gramm, halb so viele Plastikkarten 0,76 Gramm — und die Lebensdauer der Terminals von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln bringt 0,52 Gramm, also 39 Prozent weniger. Von den geprüften Maßnahmen ist die Hardware mit Abstand die wirksamste.
Und sie bilanziert nur das Zahlungsterminal. Ein vollständiger Kassenplatz ist mehr als das: Zur Kartenannahme kommen üblicherweise eine Touchscreen-Kasse, ein Bondrucker, ein Kundendisplay und ein Scanner. Für diese Geräte zusammen gibt es keine Ökobilanz — wir haben danach gesucht und keine gefunden. Was sich belegen lässt, sind die Gerätedaten der Hersteller.
Was an einem Kassenplatz wirklich steht
Wenn es keine Ökobilanz gibt, gibt es immerhin Datenblätter. Wir haben die Nettogewichte eines üblichen Kassenplatzes zusammengerechnet:
- Touchscreen-Kasse, 15 Zoll, mit Standfuß: 4,9 bis 6,7 kg (Elo, HP, AURES, Posiflex, SUNMI)
- Bondrucker: 1,3 bis 1,7 kg (Epson, Star, BIXOLON)
- Kundendisplay mit Standfuß: 0,65 bis 0,88 kg (Epson, Elo)
- Zahlungsterminal für die Karte: 0,32 bis 0,46 kg (Ingenico, Verifone, PAX)
- Handscanner: rund 0,16 kg (Zebra)
Zusammen sind das rund 7,3 bis 9,9 Kilogramm Hardware für einen Standard-Kassenplatz. Ein größerer Handelsarbeitsplatz mit 22-Zoll-Kasse liegt bei rund 12 Kilogramm. Nicht enthalten sind Netzteile, Kabel, Papierrollen und Halterungen — das reale Gewicht liegt also eher darüber. Ein iPhone 17 wiegt 177 Gramm, und es liegt schon in deiner Tasche. Die TSE kommt in Deutschland noch dazu: als USB-Stick oder SD-Karte in der Kasse, oder als Cloud-TSE ganz ohne Gerät — Vono nutzt in der Fassung für Deutschland die zweite Variante.
Die Kassenlade lassen wir bewusst draußen, obwohl sie mit 5,5 bis 7,5 Kilogramm der schwerste Posten wäre. Zwei Gründe: Vono ersetzt sie nicht — wer Bargeld annimmt, braucht weiterhin einen Platz dafür. Und eine Kassenlade ist Blech mit Schloss, also kein Elektroschrott. Sie mitzurechnen würde die Zahl fast verdoppeln und wäre trotzdem falsch.
Dieser Stapel wird auch nicht einmal gekauft und dann vergessen. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums setzt für Registrierkassen sechs Jahre Nutzungsdauer an, das EHI Retail Institute in Köln hat für 2026 ein durchschnittliches Alter der Kassen-Hardware im deutschen Handel von 5,9 Jahren erhoben, und die österreichische Folgenabschätzung bei Einführung der dortigen Kassenpflicht ging von „zwischen 5 und 10 Jahren“ aus und rechnete mit sieben. Drei unabhängige Quellen, alle bei sechs bis sieben Jahren — dann steht der Austausch an. In Deutschland kam 2020 mit der TSE-Pflicht noch eine Welle dazu: Kassen, die sich nicht nachrüsten ließen, mussten bis Ende 2022 ersetzt werden.
Was dabei zählt, ist die Rechnung für den einzelnen Betrieb: ein Gerätestapel weniger, der angeschafft, nach sechs bis sieben Jahren getauscht und entsorgt wird. Dass das überhaupt etwas bringt, liegt weniger am Recycling als am Nichtkaufen — von den 62 Millionen Tonnen Elektroschrott, die 2022 weltweit anfielen, wurden laut den Vereinten Nationen nur 22,3 Prozent nachweislich fachgerecht gesammelt und verwertet. Ein Gerät, das nie gebaut wird, muss man auch nicht recyceln.
Wie viel Papier in einem Jahr zusammenkommt
Als Deutschland 2020 die Belegausgabepflicht einführte, war der Papierberg das Hauptargument der Kritiker — vom Bäckerhandwerk bis zum Handelsverband. Belastbare Zahlen je Bon liefert eine Kurzstudie des Energieinstituts der Wirtschaft in Wien aus demselben Jahr, die dieselbe Frage für Österreich durchgerechnet hat. Die Parameter liegen offen, du kannst sie auf deinen Betrieb umlegen:
- Je Kassenbon rechnet die Studie mit 79,5 mm Breite, 20 cm Länge und 52 Gramm je Quadratmeter — das ergibt 0,83 Gramm Papier und 0,59 Gramm CO₂ je Beleg.
- Mit den Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV — Transaktionsnummer, Seriennummern, Signaturzähler, Prüfwert — sind deutsche Bons eher länger; bei 25 cm wären es rund 1 Gramm. Wir rechnen unten mit der vorsichtigeren Zahl der Studie.
- Thermopapier ist dabei Rollenware: Eine übliche Rolle mit 80 mm Breite und 80 m Länge reicht für rund 400 Bons zu 20 cm.
Für einen Betrieb mit 200 Kassenbons am Tag und 300 Öffnungstagen sind das rund 50 Kilogramm Thermopapier, etwa 12 Kilometer Bonrolle und rund 35 Kilogramm CO₂ im Jahr. Bei 50 Bons am Tag sind es gut 12 Kilogramm Papier. Wer den Beleg digital ausgibt, druckt davon nur noch, was tatsächlich verlangt wird.
Es gibt dazu einen Befund, den wir nicht erwartet hätten. Eine Ökobilanz, die ein Zahlungsdienstleister in Auftrag gegeben und ein externes Institut erstellt hat, hat eine Kartenzahlung im Geschäft in ihre Bestandteile zerlegt. Der größte Einzelposten ist dort nicht das Terminal und nicht die Karte, sondern der Belegdruck mit 42 Prozent — mehr als das Doppelte des Zahlungsterminals mit 20 Prozent. Das ist eine Auftragsstudie eines Marktteilnehmers, und wir nennen sie deshalb als solche. Ihre Methodik liegt offen, und ihre Richtung deckt sich mit allem anderen auf dieser Seite: Das Papier ist kein Nebenschauplatz.
Thermopapier ist dabei kein gewöhnliches Papier. Es enthält 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler und gehört deshalb nicht ins Altpapier, sondern in den Restmüll — so empfehlen es das Umweltbundesamt und die Abfallberatungen der Kommunen von Hamburg bis München. Der Grund: Die Chemikalien würden sich beim Recycling im neuen Papier und in der Umwelt wiederfinden. Der Bon, der im Altpapier landet, ist also doppelt falsch: einmal gedruckt und einmal falsch entsorgt.
Der Farbentwickler Bisphenol A darf seit Anfang 2020 EU-weit nicht mehr in Konzentrationen ab 0,02 Gewichtsprozent in Thermopapier in Verkehr gebracht werden. Sein häufigster Ersatz, Bisphenol S, ist dagegen nicht beschränkt. Das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung weisen darauf hin, dass Bisphenol S und F ähnliche Wirkungen haben könnten, die Bewertung aber noch nicht abgeschlossen ist. Wir behaupten deshalb nicht, dass Thermopapier heute unbedenklich sei — und auch nicht, dass es gefährlich ist.
Der Papierbon ist in Deutschland keine Pflicht
Das ist der Teil, der die meisten überrascht. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Wer mit einer elektronischen Kasse kassiert, muss zu jedem Vorgang einen Beleg erstellen und der Kundschaft zur Verfügung stellen. Von Papier steht in § 146a Abs. 2 AO aber nichts. § 6 KassenSichV sagt ausdrücklich, dass der Beleg „in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat“ ausgegeben werden kann. Die Zustimmung braucht keine Form — wer den QR-Code scannt oder seine E-Mail-Adresse nennt, hat zugestimmt.
Eine Einschränkung gibt es: Der elektronische Beleg muss tatsächlich bereitgestellt werden, also so, dass die Kundschaft ihn empfangen oder abrufen kann — per QR-Code, E-Mail, Link oder NFC. Den Bon nur kurz auf dem Kassendisplay zu zeigen, genügt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht. Genau das macht Vono: Der QR-Code führt zum vollständigen Beleg als PDF, und die Kundschaft entscheidet, ob sie ihn speichert. Mitnehmen muss den Beleg niemand — die Pflicht trifft den Betrieb, nicht die Kundschaft. Bei Verkauf an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt auf Antrag von der Belegausgabe befreien; das wird allerdings selten gewährt, und wer digital ausgibt, braucht es nicht.
Unverändert bleibt: Wer einen gedruckten Beleg möchte, bekommt ihn, und auch bei einer Kassen-Nachschau kann der Prüfer einen Papierbeleg sehen wollen. Ein Bondrucker ist dafür optional. Für die seltenen Fälle genügt der normale Drucker, der in deinem Betrieb ohnehin schon steht. Wer es lieber eigens dafür hat, kauft optional einen Bondrucker und koppelt ihn mit Vono. Was auf dem Beleg stehen muss, regelt § 6 KassenSichV — in der Fassung für Deutschland erzeugt Vono jeden Beleg mit diesen Pflichtangaben, ob auf Papier oder als PDF.
Quellen
- Sveriges Riksbank, Working Paper 431: Climate impact assessment of retail payment services (2024), Tabelle 13 und Abschnitt 3.6.2. Erschienen in Ecological Economics, 2026.
- § 146a AO und § 6 KassenSichV bei Gesetze im Internet; Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a, Abschnitt zur Belegausgabepflicht.
- Energieinstitut der Wirtschaft, Wien: Kurzstudie zu CO₂-Emissionen von Kassenbons (März 2020) — Papiergewicht und CO₂ je Beleg.
- Umweltbundesamt und kommunale Abfallberatungen — Kassenbons aus Thermopapier gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier.
- Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier: Verordnung (EU) 2016/2235, Anhang XVII der REACH-Verordnung, Eintrag 66, gültig seit 2. Januar 2020; Bewertung der Ersatzstoffe: Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung. Anteil der Farbentwickler: Umweltbundesamt.
- UNITAR und ITU: Global E-waste Monitor 2024, Bezugsjahr 2022.
- Gerätegewichte aus den Datenblättern der Hersteller — Zahlungsterminals: Ingenico Move/5000 (320 g), Verifone V400m (370 g), PAX A920 (458 g). Kassenplatz: Elo EloPOS 15" (4,9 kg), HP Engage One Pro, AURES YUNO II, Posiflex XT-3815-G2, SUNMI T2s; Epson TM-T88VII (1,7 kg), Star TSP100IV (1,3 kg), BIXOLON SRP-330III (1,6 kg); Zebra DS2208 (162 g); Kundendisplays Epson DM-D110 mit Standfuß (0,65 kg) und Elo 1002L (0,88 kg).
- Nutzungsdauer: AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums, Position 6.14.7 Registrierkassen (6 Jahre); EHI Retail Institute, Checkout-Trends 2026 (Ø 5,9 Jahre); Wirkungsorientierte Folgenabschätzung des österreichischen Finanzministeriums zum Steuerreformgesetz 2015/2016 („zwischen 5 und 10 Jahren“, gerechnet mit 7).
- Aufteilung einer Kartenzahlung im Geschäft (Belegdruck 42 %, Karte 34 %, Terminal 20 %): Accelerating the decarbonisation of payments, beauftragt von Worldline, Ökobilanzen von DDemain (2022), Szenario Belgien.
- Analogiewerte zur CO₂-Einordnung aus den Umweltberichten der Hersteller: Apple iMac (M4) 346 kg CO₂e, HP EliteOne 840 G9 rund 308 kg (Europa), Dell 24 All-in-One 287 kg. Keine Messung für Kassenhardware.