Das Kassensystem für dein Café.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Ein kleines Café mit Theke und ein paar Tischen braucht keine Gastro-Kasse mit Tischplan und Bondrucker in der Küche. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Kaffee, Kuchen, Frühstück als Kacheln, Karte an das Handy, Trinkgeld fürs Team, Beleg per QR-Code. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Getränke, Verzehr vor Ort und Mitnehmen laufen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg. Jeder Beleg trägt die Pflichtangaben, der Tagesabschluss ist ein Tippen, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Zwei Cappuccino, ein Stück Apfelkuchen
Getränke mit 19 %, Kuchen am Tisch ebenfalls 19 %, derselbe Kuchen in der Tüte zum Mitnehmen 7 %: Du tippst die passenden Kacheln an, Vono rechnet je Position und weist die Sätze auf dem Beleg getrennt aus. Der Gast zahlt an der Theke mit Karte oder bar.
Trinkgeld bei Kartenzahlung
Gäste zahlen mit Karte und wollen trotzdem etwas dalassen. Vono fragt vor der Zahlung nach dem Trinkgeld, der Gast wählt am Display. Es wird getrennt vom Umsatz erfasst und der Person zugeordnet, die kassiert hat – für Angestellte ist es steuerfrei.
Frühstück to go im Morgenansturm
Zwischen sieben und neun geht es schnell: Kaffee, Croissant, Kachel, Karte, QR-Code, nächster. Deine häufigsten Artikel liegen ganz oben, weil du sie dorthin sortiert hast.
Aushilfe am Wochenende
Die Aushilfe kassiert mit eigenem Login am Kassen-Handy. Jeder Beleg trägt ihren Namen, das Trinkgeld wird ihr zugeordnet. Stornieren darf sie nur eigene Belege vom selben Tag.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
7 % und 19 % auf einem Beleg
Getränke, Verzehr vor Ort und Mitnehmen mit ihren Steuersätzen, je Position korrekt gerechnet und ausgewiesen.
Trinkgeld fürs Team
Vor der Zahlung abgefragt, bar oder mit Karte, getrennt vom Umsatz, je Kassierer:in ausgewertet mit CSV-Export.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät an der Theke.
Karte als Kacheln
Deine Getränke- und Speisekarte als farbige Kacheln, per Drag-and-Drop nach Häufigkeit sortiert.
Zugänge fürs Team
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Tagesabschluss
Bestand eingeben, Soll-Ist-Vergleich, PDF für dich oder deine Steuerberatung. Bestseller in der Vono-Verwaltung (Web).
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Pfand mitgebucht
Mehrwegbecher, Flaschen oder Kisten: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rücknahme zahlst du es aus. Auf Beleg und in der Kasse getrennt vom Umsatz, wie es das Finanzamt erwartet.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE im Café
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Auch ein Café darf mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten, egal wie viel Umsatz über die Theke geht. Sobald du aber elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, braucht die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Alles Weitere steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Kaffee musst du einen Beleg erstellen und dem Gast anbieten, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn er zustimmt. Mitnehmen muss er ihn nicht, und du darfst ihn entsorgen, wenn er liegen bleibt. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg mit allen Angaben nach § 6 KassenSichV bei jedem Verkauf automatisch.
Deine Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an, die Außerbetriebnahme ebenso; immer alle Kassen des Cafés zusammen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau kommt unangekündigt, auch sonntags um elf, und der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE oder wird sie falsch genutzt, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und die Schätzung der Umsätze.
Die Umsatzsteuer im Café hängt vom Verzehr ab: Getränke immer 19 %, Kuchen und Frühstück am Tisch 19 %, dieselben Speisen zum Mitnehmen 7 %. Deshalb brauchst du für Mitnehmen und Vor-Ort getrennte Artikel. Trinkgeld für deine Angestellten ist für sie steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), Trinkgeld an dich als Inhaber:in ist Betriebseinnahme – die Kasse zeigt beides getrennt. Pfand auf Mehrwegbecher läuft durch und wird bei Rückgabe ausgezahlt. Welche Artikel wie besteuert werden, klärst du mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Café ein Kassensystem mit TSE?
Hat Vono einen Tischplan?
Kann ich eine Rechnung teilen?
Wie funktioniert Trinkgeld mit Karte?
Brauche ich einen Bondrucker?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Wie buche ich Pfand?
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