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Das Kassensystem für deine Bar.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

In einer kleinen Bar mit Bezahlung am Tresen braucht es keine Gastro-Kasse mit Tischplan und Bonierdrucker. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Cocktail, Bier, Weinschorle als Kacheln, Karte an das Handy, Trinkgeld fürs Team, Kassenbon per QR-Code. Kein Terminal, das über den Tresen gereicht wird und im Spülwasser landet.

Jeder Barkeeper kassiert mit eigenem Login, Trinkgeld wird der Person zugeordnet, und am nächsten Tag siehst du in der Vono-Verwaltung (Web), wie der Abend gelaufen ist. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und erstellt Bons mit allen Pflichtangaben. Trag dich auf die Warteliste ein, wenn deine Bar dabei sein soll.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Runde am Tresen mit Karte

Drei Gin Tonic, ein Bier. Kacheln antippen, der Gast hält seine Karte an dein Smartphone, Trinkgeld hat er vorher am Display gewählt. Bon per QR-Code, wer ihn nicht will, lässt ihn liegen, die Belegausgabepflicht ist trotzdem erfüllt.

02

Trinkgeld, das beim Team ankommt

Vono fragt vor jeder Zahlung nach dem Trinkgeld, bar oder mit Karte. Es wird getrennt vom Umsatz erfasst und der Person zugeordnet, die kassiert hat. In der Auswertung siehst du es je Barkeeper, mit CSV-Export für die Lohnabrechnung, denn Trinkgeld für Angestellte ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, wenn es getrennt bleibt.

03

Zwei Barkeeper, zwei Logins

Beide kassieren mit eigenem Login am Kassen-Handy. Jeder Bon trägt den Namen, stornieren dürfen sie nur eigene Bons vom selben Abend. Sollen zwei Handys gleichzeitig kassieren, brauchst du zwei Kassen, beide unter einem Konto und beide beim Finanzamt gemeldet.

04

Storno nach Mitternacht

Falscher Cocktail getippt? Ein Tipp erzeugt den Stornobon, in der Fassung für Deutschland als eigener Vorgang über die TSE abgesichert, bei Kartenzahlung inklusive Rückerstattung. Kein Zettel, keine Diskussion am nächsten Tag, und der Prüfer sieht bei der Kassen-Nachschau jeden Storno nachvollziehbar.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Trinkgeld je Barkeeper

Bar oder mit Karte, vor der Zahlung abgefragt, getrennt vom Umsatz, je Person ausgewertet mit CSV-Export für die Lohnabrechnung.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone, Girocard und Kreditkarte. Keine Terminalmiete, kein Gerät, das über den Tresen wandert.

Getränkekarte als Kacheln

Cocktails, Bier, Wein, Spirituosen, Alkoholfreies – farbig sortiert, per Drag-and-Drop nach Häufigkeit.

Zugänge fürs Team

Eigene Logins, Storno nur für eigene Bons vom selben Tag, die Auswertung bleibt bei dir.

Storno sauber gelöst

Ein Tipp erzeugt den Stornobon, bei Karte inklusive Rückerstattung. Jeder Storno bleibt nachvollziehbar.

Abend auswerten

Umsatz und Trinkgeld je Abend, Bar und Karte getrennt, Bestseller – in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Pfand mitgebucht

Mehrwegbecher für den Biergarten, Flaschen oder Kisten: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rückgabe zahlst du es aus. Auf dem Bon und in der Kasse steht es getrennt vom Umsatz.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE in der Bar

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Eine Bar darf mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Schublade und täglichem Kassenbericht. Sobald du elektronisch kassierst, egal ob mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.

Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf entsteht ein Bon, den du dem Gast anbietest, auf Papier oder elektronisch per QR-Code. Mitnehmen muss ihn niemand, und du musst nichts aufheben, was liegen bleibt. Welche Angaben darauf gehören, erklärt der Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Jede Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso die Außerbetriebnahme. Hast du zwei Kassen hinter dem Tresen, meldest du beide. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt den Weg.

Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, in der Gastronomie gern am Freitagabend. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und vergleicht die Kasse mit dem Bestand. Aufbewahrt wird zehn Jahre, unveränderbar. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung.

Für die Bar besonders wichtig: Getränke laufen mit 19 % Umsatzsteuer, auch der Espresso. Trinkgeld für dein Team ist steuerfrei, solange es getrennt vom Umsatz erfasst wird und der Person zugeordnet ist; Trinkgeld, das du als Inhaber bekommst, ist eine Betriebseinnahme. In der Fassung für Deutschland trennt Vono beides auf dem Bon und in der Auswertung. Wie du es in der Lohnabrechnung behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Bar eine elektronische Kasse mit TSE?
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht, eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt. Kassierst du elektronisch, braucht die Kasse eine zertifizierte TSE, und für jeden Verkauf gilt die Belegausgabepflicht. Bei einer Bar mit hunderten Vorgängen pro Abend ist die elektronische Kasse der Normalfall, weil der Kassenbericht per Hand in der Praxis nicht sauber zu führen ist. Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Hat Vono einen Tischplan oder offene Rechnungen?
Nein. Vono ist keine Gastro-Kasse mit Tischen und Bonierdrucker. Jede Zahlung ist ein Bon. Für eine Bar mit Bezahlung am Tresen reicht das, für Service am Tisch mit offenen Rechnungen nicht.
Wie funktioniert Trinkgeld mit Karte?
Wenn die Funktion aktiviert ist, fragt Vono vor der Zahlung am Display. Der Gast wählt, dann läuft die Kartenzahlung inklusive Trinkgeld. Auf dem Bon und in der Auswertung ist es getrennt vom Umsatz und der Person zugeordnet, so bleibt es für dein Team steuerfrei.
Können zwei Barkeeper gleichzeitig kassieren?
Pro Kasse kassiert genau ein Gerät. Mit einem Kassen-Handy melden sich beide mit eigenem Login an und kassieren nacheinander. Sollen zwei Handys gleichzeitig kassieren, brauchst du zwei Kassen unter einem Konto, jede mit eigener TSE-Anbindung und eigener Kassenmeldung.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Girocard, Kreditkarte, Handy und Smartwatch direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Brauche ich einen Bondrucker?
Nein, aber du kannst einen anschließen. Der Bon wird per QR-Code, WhatsApp oder E-Mail übergeben, Papier gibt es über den Systemdruck deines Handys. Wer echte Bons will, koppelt den Bluetooth-Bondrucker Epson TM-P20II, auf Wunsch druckt Vono jeden Bon automatisch, auf Android und iOS.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Gilt der Gutschein nur für Getränke mit 19 %, kann er als Einzweck-Gutschein zählen, dann fällt die Umsatzsteuer schon beim Verkauf an. Ob Einzweck oder Mehrzweck, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wie buche ich Pfand?
Du hinterlegst das Pfand in der Vono-Verwaltung (Web) am Artikel, als Einweg- oder Mehrwegpfand. Beim Verkauf wird es automatisch mitgebucht und steht auf dem Bon. Kommt der Becher oder die Flasche zurück, buchst du die Rückgabe, und das Pfand wird ausgezahlt. Auf dem Bon und in der Kasse läuft das Pfand getrennt vom Umsatz.
Warteliste

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