Das Kassensystem für Imbiss und Imbissbude.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Am Imbiss zählt jede Sekunde, vor allem nach Mitternacht. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Currywurst, Pommes, Dose als große Kacheln, Bargeld mit Wechselgeldanzeige oder Karte am Handy, Beleg per QR-Code. Kein Terminal, das mit fettigen Fingern bedient werden will. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mitnehmen mit 7 %, Verzehr vor Ort mit 19 %, Getränke immer 19 % – alles auf einem Beleg mit getrennt ausgewiesenen Sätzen. Bricht das Netz ein, kassierst du bar weiter. Und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Nach Mitternacht die Schlange
Zehn Leute, alle wollen dasselbe. Kacheln antippen, Bargeld, Wechselgeld ablesen, QR-Code, nächster. Wer mit Karte zahlt, hält sie an dein Handy. Kein Rechnen im Kopf um zwei Uhr nachts.
Currywurst 7 % oder 19 %, Bier 19 %
Dieselbe Currywurst kostet zum Mitnehmen 7 % Umsatzsteuer, an deinen Sitzplätzen vor Ort 19 %. Du legst beide Varianten als Kacheln an, Vono rechnet je Position und weist die Sätze auf dem Beleg getrennt aus. Getränke laufen immer mit 19 %. In den Exporten sind die Sätze sauber getrennt.
Netz weg beim Fußballspiel
Vor dem Stadion hängen zehntausend Handys am selben Mast. Barverkäufe laufen trotzdem: Vono speichert die Belege als Ausfallbelege und reicht sie nach, sobald wieder Netz da ist.
Aushilfe für die Nachtschicht
Deine Aushilfe kassiert mit eigenem Login am Kassen-Handy. Jeder Beleg trägt ihren Namen, stornieren darf sie nur eigene Belege vom selben Tag. Den Abschluss siehst du am nächsten Morgen.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kassieren in Sekunden
Wenige Artikel, große Kacheln, Wechselgeldanzeige bei Bargeld. Antippen, Zahlung, fertig.
7 % und 19 % auf einem Beleg
Mitnehmen, Verzehr vor Ort und Getränke mit ihren Steuersätzen, je Position korrekt gerechnet und ausgewiesen.
Barverkauf ohne Netz
Stadion, Festgelände, Nachtbetrieb: Barbelege werden gespeichert, als Ausfall gekennzeichnet und nachgereicht, bis zu 48 Stunden.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät, das Fett und Senf abbekommt.
Trinkgeld
Vor der Zahlung abgefragt, bar oder mit Karte, getrennt vom Umsatz erfasst.
Zugänge für Aushilfen
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Pfand mitgebucht
Becher, Flaschen oder Kisten: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rücknahme zahlst du es aus. Auf Beleg und in der Kasse getrennt vom Umsatz, wie es das Finanzamt erwartet.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE am Imbiss
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Auch ein Imbiss darf mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten – bei hunderten Vorgängen am Tag ist das aber mühsam und fehleranfällig. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, braucht die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Mehr im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jeder Currywurst musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn der Gast zustimmt. Mitnehmen muss er ihn nicht. Weil ein Imbiss an viele unbekannte Personen verkauft, kannst du beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen – sie wird aber selten gewährt, und die Kasse muss den Vorgang trotzdem aufzeichnen. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg bei jedem Verkauf automatisch, ob der Gast ihn mitnimmt oder nicht.
Deine Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an, die Außerbetriebnahme ebenso; immer alle Kassen des Standorts zusammen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau kommt unangekündigt, gern mitten im Mittagsgeschäft, und der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und die Schätzung der Umsätze – bei Imbissen ein häufiger Streitpunkt.
Die Umsatzsteuer am Imbiss hängt vom Verzehr ab: Speisen zum Mitnehmen 7 %, Speisen, die an deinen Tischen oder Sitzplätzen verzehrt werden, 19 %, Getränke immer 19 %. Deshalb brauchst du für Mitnehmen und Vor-Ort getrennte Artikel oder eine saubere Zuordnung je Verkauf. Pfand auf Flaschen und Becher läuft durch, bei Rückgabe zahlst du es aus, Beleg und Kasse zeigen es getrennt. Trinkgeld für Aushilfen ist für sie steuerfrei, Trinkgeld an dich Betriebseinnahme. Die Details klärst du mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich am Imbiss ein Kassensystem mit TSE?
Wie schnell ist das Kassieren?
Was ist ohne Internet?
Brauche ich einen Bondrucker?
Wie trenne ich 7 % und 19 % bei derselben Currywurst?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Wie buche ich Pfand?
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