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Das Kassensystem für deinen Weihnachtsmarkt-Stand.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Vier Wochen Advent, minus fünf Grad, Handschuhe an, Schlange vor dem Stand. Vono läuft auf deinem Smartphone: Glühwein, Lebkuchen, Kerzen als große Kacheln, Bargeld oder Karte am Handy, Kassenbon per QR-Code. Kein Terminal, das in der Kälte streikt, kein Drucker, dessen Papier feucht wird, keine Steckdose, um die du dich mit dem Nachbarstand streiten musst.

Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung. Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und kassiert bei Netzausfall bar weiter, mit Ausfallhinweis auf dem Bon und Ausfallprotokoll im Hintergrund. Am Ende des Abends machst du den Tagesabschluss im Warmen, und deine Steuerberatung sieht alles in der Vono-Verwaltung (Web). Trag dich auf die Warteliste ein, wenn dein Stand dabei sein soll.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Glühwein im Akkord

Freitagabend auf dem Striezelmarkt, die Schlange reicht bis zum Nachbarstand. Glühwein als Kachel, Becherpfand automatisch dazu, Bargeld, Wechselgeld ablesen, nächster. Wer mit Karte zahlt, hält sie an dein Handy. Große Kacheln lassen sich auch mit Handschuhen treffen.

02

Netz weg, wenn alle da sind

Ab 18 Uhr sind tausende Leute auf dem Platz, das Netz ist überlastet. Barverkäufe laufen trotzdem: In der Fassung für Deutschland kassiert die App weiter, kennzeichnet die Bons mit dem Hinweis auf den TSE-Ausfall und führt das Ausfallprotokoll, so wie es die KassenSichV vorsieht. Sobald wieder Verbindung da ist, läuft alles normal.

03

Glühwein 19 %, Lebkuchen 7 %

Getränke laufen mit 19 % Umsatzsteuer, Lebkuchen und gebrannte Mandeln zum Mitnehmen mit 7 %. Du legst jeden Artikel mit seinem Satz an, Vono rechnet je Position und weist die Sätze auf dem Bon getrennt aus. Welche Sätze für Bratwurst mit Stehtisch gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.

04

Zwei Leute am Stand

Am Wochenende hilft dir jemand. Er bekommt einen eigenen Login und kassiert am Kassen-Handy. Kassieren beide gleichzeitig, brauchst du eine zweite Kasse, beide laufen unter deinem Konto und beide werden dem Finanzamt gemeldet.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Barverkauf bei Netzausfall

Überlasteter Marktplatz: Die App kassiert bar weiter, markiert die Bons mit dem Ausfallhinweis und führt das Ausfallprotokoll. Karte und Storno brauchen Verbindung.

Kein Strom, keine Hardware

Dein Smartphone ist Kasse, Kartenterminal und Bonausgabe in einem. Eine Powerbank für den Abend, sonst nichts.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone, Girocard und Kreditkarte. Keine Terminalmiete für vier Wochen, kein Gerät, das bei Minusgraden aussteigt.

7 % und 19 % gemischt

Getränke und Lebensmittel mit ihrem jeweiligen Satz auf einem Bon. In den Exporten sauber getrennt.

Große Kacheln

Wenige Artikel, groß und farbig. Antippen, Zahlung, fertig, auch mit Handschuhen.

Wechselgeld und Abschluss

Wechselgeld als Einlage, Bargeld am Abend zählen, Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss, Kassenbericht für jeden Markttag.

Bondrucker per Bluetooth

Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Bon automatisch, sobald er bezahlt ist.

Becherpfand mitgebucht

Glühweinbecher mit 3 € Pfand: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rückgabe zahlst du es aus. Auf dem Bon und in der Kasse steht es getrennt vom Umsatz.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE auf dem Weihnachtsmarkt

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht, auch auf dem Weihnachtsmarkt nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.

Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Glühwein gehört ein Bon, den du anbietest, auf Papier oder elektronisch per QR-Code. Mitnehmen muss ihn niemand. Für den Verkauf an viele unbekannte Personen, wie am Marktstand, kannst du beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen; sie wird aber nur selten gewährt. Details im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Jede elektronische Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Nutzt du die Kasse nur im Advent, bleibt sie gemeldet, solange du sie behältst. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt den Weg.

Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auf Weihnachtsmärkten regelmäßig und gern am Wochenende. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse am Stand. Aufbewahrt wird zehn Jahre. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung der Umsätze.

Für den Stand besonders wichtig: Getränke 19 %, Lebkuchen und Süßes zum Mitnehmen 7 %, Bratwurst je nach Stehtisch 7 oder 19 %. Das Becherpfand läuft getrennt vom Umsatz und wird bei der Rückgabe ausgezahlt, Bon und Kasse müssen es getrennt zeigen. Fällt das Netz aus, darfst du weiter kassieren, musst den Ausfall aber dokumentieren. In der Fassung für Deutschland erledigt Vono das von selbst. Was für deinen Stand gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich am Weihnachtsmarkt-Stand eine elektronische Kasse?
Nein, eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten. Kassierst du elektronisch, braucht die Kasse eine zertifizierte TSE, und zu jedem Verkauf gehört ein Bon, es sei denn, das Finanzamt hat dich auf Antrag von der Bonpflicht befreit. Viele Standbetreiber kassieren trotzdem elektronisch, weil das Nachzählen im Kalten entfällt und das Becherpfand sauber getrennt bleibt. Was für dich passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich mich von der Bonpflicht befreien lassen?
Nach § 146a Abs. 2 AO kann das Finanzamt auf Antrag befreien, wenn du Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkaufst und die Bonpflicht eine unzumutbare Härte wäre. Die Hürde ist hoch, Anträge werden selten bewilligt, und ein Bon per QR-Code am Display kostet dich weder Papier noch Zeit. Ob ein Antrag bei dir Sinn ergibt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Funktioniert die Kasse bei Minusgraden und ohne Netz?
Die Kasse ist dein Handy, das hält Kälte aus wie du, in der Jackentasche hält der Akku länger. Ohne Netz kassierst du bar weiter, in der Fassung für Deutschland mit Ausfallhinweis auf dem Bon und automatischem Ausfallprotokoll. Für Kartenzahlungen brauchst du Verbindung.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Girocard, Kreditkarte, Handy und Smartwatch direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Lohnt sich eine App-Kasse für vier Wochen im Jahr?
Ein Terminal und eine Registrierkasse zu mieten lohnt sich für vier Wochen selten, das Handy hast du ohnehin. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du rechtzeitig vor der Saison, wenn es losgeht.
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
Ja. Vono unterstützt den Bluetooth-Bondrucker Epson TM-P20II auf Android und iOS. Einmal koppeln, dann druckst du Bons mit einem Tap oder lässt sie automatisch drucken. Ohne Drucker geht es genauso: Bon per QR-Code, E-Mail, WhatsApp oder über den Systemdruck deines Handys.
Wie buche ich das Becherpfand?
Du hinterlegst das Pfand in der Vono-Verwaltung (Web) am Artikel, etwa 3 € für den Glühweinbecher. Beim Verkauf wird es automatisch mitgebucht und steht auf dem Bon. Kommt der Becher zurück, buchst du die Rückgabe, und das Pfand wird ausgezahlt. Auf dem Bon und in der Kasse läuft das Pfand getrennt vom Umsatz, so wie das Finanzamt es sehen will, und am Ende des Marktes siehst du, wie viele Becher nicht zurückgekommen sind.
Warteliste

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