Das Kassensystem für deinen Weihnachtsmarkt-Stand.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Vier Wochen Advent, minus fünf Grad, Handschuhe an, Schlange vor dem Stand. Vono läuft auf deinem Smartphone: Glühwein, Lebkuchen, Kerzen als große Kacheln, Bargeld oder Karte am Handy, Kassenbon per QR-Code. Kein Terminal, das in der Kälte streikt, kein Drucker, dessen Papier feucht wird, keine Steckdose, um die du dich mit dem Nachbarstand streiten musst.
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung. Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und kassiert bei Netzausfall bar weiter, mit Ausfallhinweis auf dem Bon und Ausfallprotokoll im Hintergrund. Am Ende des Abends machst du den Tagesabschluss im Warmen, und deine Steuerberatung sieht alles in der Vono-Verwaltung (Web). Trag dich auf die Warteliste ein, wenn dein Stand dabei sein soll.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Glühwein im Akkord
Freitagabend auf dem Striezelmarkt, die Schlange reicht bis zum Nachbarstand. Glühwein als Kachel, Becherpfand automatisch dazu, Bargeld, Wechselgeld ablesen, nächster. Wer mit Karte zahlt, hält sie an dein Handy. Große Kacheln lassen sich auch mit Handschuhen treffen.
Netz weg, wenn alle da sind
Ab 18 Uhr sind tausende Leute auf dem Platz, das Netz ist überlastet. Barverkäufe laufen trotzdem: In der Fassung für Deutschland kassiert die App weiter, kennzeichnet die Bons mit dem Hinweis auf den TSE-Ausfall und führt das Ausfallprotokoll, so wie es die KassenSichV vorsieht. Sobald wieder Verbindung da ist, läuft alles normal.
Glühwein 19 %, Lebkuchen 7 %
Getränke laufen mit 19 % Umsatzsteuer, Lebkuchen und gebrannte Mandeln zum Mitnehmen mit 7 %. Du legst jeden Artikel mit seinem Satz an, Vono rechnet je Position und weist die Sätze auf dem Bon getrennt aus. Welche Sätze für Bratwurst mit Stehtisch gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zwei Leute am Stand
Am Wochenende hilft dir jemand. Er bekommt einen eigenen Login und kassiert am Kassen-Handy. Kassieren beide gleichzeitig, brauchst du eine zweite Kasse, beide laufen unter deinem Konto und beide werden dem Finanzamt gemeldet.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Barverkauf bei Netzausfall
Überlasteter Marktplatz: Die App kassiert bar weiter, markiert die Bons mit dem Ausfallhinweis und führt das Ausfallprotokoll. Karte und Storno brauchen Verbindung.
Kein Strom, keine Hardware
Dein Smartphone ist Kasse, Kartenterminal und Bonausgabe in einem. Eine Powerbank für den Abend, sonst nichts.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, Girocard und Kreditkarte. Keine Terminalmiete für vier Wochen, kein Gerät, das bei Minusgraden aussteigt.
7 % und 19 % gemischt
Getränke und Lebensmittel mit ihrem jeweiligen Satz auf einem Bon. In den Exporten sauber getrennt.
Große Kacheln
Wenige Artikel, groß und farbig. Antippen, Zahlung, fertig, auch mit Handschuhen.
Wechselgeld und Abschluss
Wechselgeld als Einlage, Bargeld am Abend zählen, Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss, Kassenbericht für jeden Markttag.
Bondrucker per Bluetooth
Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Bon automatisch, sobald er bezahlt ist.
Becherpfand mitgebucht
Glühweinbecher mit 3 € Pfand: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rückgabe zahlst du es aus. Auf dem Bon und in der Kasse steht es getrennt vom Umsatz.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE auf dem Weihnachtsmarkt
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht, auch auf dem Weihnachtsmarkt nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Glühwein gehört ein Bon, den du anbietest, auf Papier oder elektronisch per QR-Code. Mitnehmen muss ihn niemand. Für den Verkauf an viele unbekannte Personen, wie am Marktstand, kannst du beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen; sie wird aber nur selten gewährt. Details im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede elektronische Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Nutzt du die Kasse nur im Advent, bleibt sie gemeldet, solange du sie behältst. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt den Weg.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auf Weihnachtsmärkten regelmäßig und gern am Wochenende. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse am Stand. Aufbewahrt wird zehn Jahre. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung der Umsätze.
Für den Stand besonders wichtig: Getränke 19 %, Lebkuchen und Süßes zum Mitnehmen 7 %, Bratwurst je nach Stehtisch 7 oder 19 %. Das Becherpfand läuft getrennt vom Umsatz und wird bei der Rückgabe ausgezahlt, Bon und Kasse müssen es getrennt zeigen. Fällt das Netz aus, darfst du weiter kassieren, musst den Ausfall aber dokumentieren. In der Fassung für Deutschland erledigt Vono das von selbst. Was für deinen Stand gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich am Weihnachtsmarkt-Stand eine elektronische Kasse?
Kann ich mich von der Bonpflicht befreien lassen?
Funktioniert die Kasse bei Minusgraden und ohne Netz?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Lohnt sich eine App-Kasse für vier Wochen im Jahr?
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
Wie buche ich das Becherpfand?
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