Das Kassensystem für Kunsthandwerk.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Du verkaufst Keramik, Schmuck, Holz oder Textiles: im Atelier, auf dem Kunsthandwerkermarkt, auf Messen und Designmärkten von Leipzig bis Freiburg. Jedes Stück ist ein Unikat, jedes Wochenende ein anderer Ort. Vono läuft auf deinem Smartphone und fährt mit. Betrag eintippen, bar oder Karte, Kassenbon per QR-Code. Ohne Terminal, ohne Drucker, ohne Steckdose am Stand.
Ohne Netz auf dem Marktplatz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachgetragen, sobald wieder Empfang da ist. Deine Steuerberatung sieht alle Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Unikat mit Preisschild
Eine Schale für 48 €. Du tippst den Betrag mit kurzer Beschreibung ein, die Kundin zahlt mit Karte an deinem Handy und scannt den QR-Code für den Bon. Serienstücke mit festem Preis, etwa Tassen oder Ohrstecker, legst du als Kacheln an und tippst sie nur noch an.
Kunsthandwerkermarkt ohne Netz
Auf dem Marktplatz teilen sich hundert Aussteller und tausend Besucher einen Funkmast. Barverkäufe laufen trotzdem: Vono speichert die Belege auf dem Handy und trägt sie nach, sobald wieder Verbindung da ist. Für Kartenzahlungen brauchst du Netz, oft reicht ein Schritt zur Seite.
Messe mit Kartenzahlern
Auf der Designmesse zahlt kaum jemand bar. Mit Tap-to-Pay hält der Kunde seine Karte oder sein Handy an dein Smartphone, fertig. Du brauchst kein Terminal, das du für drei Messetage mieten, abholen und laden musst.
Auftragsarbeit mit Anzahlung
Ein Kunde bestellt ein Stück nach Maß und zahlt die Hälfte an. Du kassierst die Anzahlung als freien Betrag mit Beschreibung, bei Abholung den Rest. Beide Belege sind nachvollziehbar, und die Umsatzsteuer auf die Anzahlung entsteht bei Vereinnahmung, wie es das Finanzamt erwartet.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kein Strom, keine Hardware
Dein Smartphone ist Kasse, Kartenterminal und Belegausgabe. Eine Powerbank für den Markttag, sonst nichts.
Barverkauf ohne Netz
Marktplatz, Festzelt, Messehalle: Barbelege werden gespeichert und nachgetragen, sobald wieder Verbindung da ist, bis zu 48 Stunden.
Unikate und Serien
Unikate als freier Betrag mit Beschreibung, Serienstücke als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät, das am Stand nass wird.
Steuersatz je Artikel
19 %, 7 % oder ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer:in – je Artikel einstellbar, auf einem Kassenbon getrennt ausgewiesen. Welche Sätze gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Bondrucker per Bluetooth
Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Beleg automatisch, sobald er bezahlt ist.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Kunsthandwerker:innen
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Du darfst auf dem Markt und im Atelier mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Viele Kunsthandwerker:innen starten so. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn die Kundschaft einverstanden ist. Mitnehmen muss ihn niemand. Wer an viele unbekannte Personen verkauft, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen, sie wird aber selten gewährt. Mehr dazu im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede elektronische Kasse meldest du seit dem 1. Januar 2025 über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Eine mobile Kasse, die mit dir von Markt zu Markt fährt, meldest du einmal für deine Betriebsstätte, nicht für jeden Standort neu. Wie das geht, zeigt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann auch am Marktstand stattfinden, unangekündigt. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und vergleicht mit dem Kassenbestand. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung.
Beim Steuersatz ist Kunsthandwerk ein Sonderfall: Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für Kunstgegenstände nach Anlage 2 zum UStG, etwa Gemälde, Originalstiche und Bildhauerarbeiten, und nur, wenn die Künstlerin selbst verkauft. Gebrauchsgegenstände wie Keramikgeschirr, Schmuck oder Textilien liegen bei 19 %. Wer als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG unter 25.000 € Vorjahresumsatz bleibt, weist gar keine Umsatzsteuer aus. Was für deine Stücke gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung; in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Kunsthandwerkerin eine elektronische Kasse?
Funktioniert Vono auf dem Markt ohne Netz und Strom?
Wie kassiere ich Unikate ohne Artikelliste?
Welchen Steuersatz stelle ich ein?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ich verkaufe nur auf zehn Märkten im Jahr – wann kommt Vono nach Deutschland?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
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