Das Kassensystem für deinen Marktstand.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Auf dem Wochenmarkt gibt es keine Steckdose, kein WLAN und keinen Platz für ein Kassensystem. Dafür gibt es Regen, Wind und um neun Uhr eine Schlange vor dem Stand. Vono läuft auf deinem Smartphone, das ohnehin in der Tasche steckt: Käse antippen, Bargeld annehmen oder Karte an das Handy halten, Kassenbon per QR-Code oder auf Wunsch gedruckt. Weiter zum nächsten Kunden.
Bricht das Mobilfunknetz ein, weil der ganze Markt auf demselben Funkmast hängt, kassierst du bar einfach weiter. Die Belege werden nachgetragen, sobald das Netz wieder da ist. Abends machst du den Tagesabschluss im Auto, und deine Steuerberatung sieht alles in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Schlange am Samstagvormittag
Acht Leute warten, jeder will drei Sachen. Deine Produkte liegen als farbige Kacheln in der Schnellwahl: Käse, Schinken, Eier, Brot. Antippen, kassieren, nächster. Der Beleg entsteht automatisch, den QR-Code zeigst du am Display. Wer ihn nicht will, muss ihn nicht mitnehmen, angeboten hast du ihn trotzdem.
Netz weg, Markt voll
Gegen zehn bricht das Mobilfunknetz ein. Barverkäufe kassierst du trotzdem weiter: Vono speichert jeden Beleg auf dem Handy und trägt ihn nach, sobald wieder Empfang da ist. In der Fassung für Deutschland wird der Ausfall auf dem Beleg vermerkt, wie es die KassenSichV verlangt. Du merkst davon nichts, außer einem kleinen Hinweis in der App.
Kunde hat kein Kleingeld
Der Kunde will für 4,80 € mit Karte zahlen. Mit Tap-to-Pay hält er seine Karte oder sein Handy an dein Smartphone, fertig. Du brauchst kein Terminal, das du am Stand aufbauen, laden und vor dem Regen schützen musst.
Abgewogene Ware, krumme Beträge
Ein Stück Käse mit 3,47 € nach Waage? Über den freien Betrag tippst du die Summe mit Beschreibung und Steuersatz ein. Vono rechnet jede Position mit ihrem eigenen Steuersatz auf demselben Kassenbon: 7 % für Lebensmittel, 19 % für Getränke oder Blumen in der Vase. Welche Sätze für deine Waren gelten, klärst du einmal mit deiner Steuerberatung.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Barverkauf auch offline
Kein Netz auf dem Markt? Barbelege werden lokal gespeichert und automatisch nachgetragen, bis zu 48 Stunden lang. Karte und Storno brauchen eine Verbindung.
Kein Strom, keine Hardware
Dein Smartphone ist Kasse, Kartenterminal und Belegausgabe. Eine Powerbank reicht für den ganzen Markttag, sonst brauchst du nichts.
Tap-to-Pay ohne Terminal
Karte, Handy oder Uhr des Kunden an dein Smartphone halten. Keine Terminalmiete, kein Gerät, das bei Nieselregen streikt.
7 % und 19 % gemischt
Lebensmittel mit 7 %, Getränke und andere Waren mit 19 % auf einem Kassenbon, jede Position mit eigenem Steuersatz. Im DATEV-Export sauber getrennt für die Buchhaltung.
Wechselgeld und Kassenstand
Wechselgeld als Einlage am Morgen, Entnahmen am Abend, Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss. Das Kassenbuch führt Vono für dich.
Mehrere Stände, ein Konto
Zwei Märkte am selben Tag? Jede Kasse hat ihre eigene Auswertung und in der Fassung für Deutschland ihre eigene TSE-Zuordnung, alles unter einem Konto in der Vono-Verwaltung (Web).
Bondrucker per Bluetooth
Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Beleg automatisch, sobald er bezahlt ist.
Pfand mitgebucht
Becher, Flaschen oder Kisten: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rücknahme zahlst du es aus. Auf dem Beleg und in der Kasse getrennt ausgewiesen, wie es das Finanzamt verlangt.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE am Marktstand
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse, auch nicht auf dem Wochenmarkt. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette oder Bauchtasche und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn der Kunde einverstanden ist. Mitnehmen muss ihn niemand. Wer wie ein Marktstand an viele unbekannte Personen verkauft, kann beim Finanzamt nach § 148 AO eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen; sie wird aber nur bei nachgewiesener Härte gewährt. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede elektronische Kasse meldest du seit dem 1. Januar 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Eine mobile Kasse, die mit dir von Markt zu Markt fährt, gehört zu deiner Betriebsstätte und wird einmal gemeldet, nicht für jeden Marktplatz neu. Wie das geht, zeigt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO findet auch am Stand statt, unangekündigt und gerne samstags. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung.
Auf dem Markt mischen sich die Steuersätze: Lebensmittel, Brot, Eier, Käse, Obst und Gemüse liegen bei 7 %, Getränke, Blumensträuße in der Vase und Non-Food-Artikel bei 19 %. Pfand auf Becher, Flaschen oder Kisten ist ein durchlaufender Posten, der bei Rückgabe ausgezahlt wird und auf dem Beleg getrennt stehen muss. Wer mit dem Marktstand unter 25.000 € Vorjahresumsatz bleibt, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ganz ohne Umsatzsteuer arbeiten. Was für deinen Stand gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich am Marktstand eine elektronische Kasse?
Was passiert, wenn auf dem Markt kein Netz ist?
Brauche ich Strom am Stand?
Wie kassiere ich abgewogene Ware?
Können die Kunden mit Karte zahlen?
Ich stehe an drei Tagen auf drei Märkten – brauche ich drei Kassen?
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
Wie buche ich Pfand?
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