Das Kassensystem für Straußwirtschaft und Besenwirtschaft.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Wenn der Besen draußen hängt, wird am Ausschank bestellt und bezahlt: ein Schoppen Riesling, eine Winzervesper, zwei Flaschen für zu Hause. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Kacheln antippen, Karte an das Handy oder Bargeld mit Wechselgeldanzeige, Beleg per QR-Code. Kein Kassensystem, das im Hof oder im Gewölbekeller Platz und Strom braucht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Ausschank, Speisen und Flaschenverkauf laufen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg. Jeder Beleg trägt die Pflichtangaben, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Schoppen, Vesper, Karte
Ein Schoppen Riesling, eine Winzervesper, ein Mineralwasser. Kacheln antippen, der Gast hält seine Karte an dein Smartphone, Beleg per QR-Code. Deine Karte ist als Kacheln angelegt, die häufigsten oben.
Flaschen für zu Hause
Beim Gehen nimmt der Gast sechs Flaschen mit. Flaschenverkauf und Ausschank legst du als getrennte Artikel an, Vono rechnet je Position und weist die Sätze getrennt aus – wichtig für die Buchhaltung, wenn der Flaschenverkauf zum Weingut gehört und der Ausschank zur Straußwirtschaft. Welche Sätze gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Vier Monate Besen, acht Monate Ruhe
Die Straußwirtschaft darf nur ein paar Monate im Jahr öffnen. Vono ist monatlich kündbar, du zahlst nur, solange du kassierst. Familie und Aushilfen kassieren mit eigenem Login am Kassen-Handy.
Netz weg im Gewölbekeller
Im Kelterhaus ist der Empfang schwach. Barverkäufe kassierst du trotzdem: Vono speichert die Belege als Ausfallbelege und reicht sie nach, sobald das Netz zurück ist. Für Kartenzahlungen hilft ein WLAN im Haus.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Ausschank, Speisen, Flaschen
Unterschiedliche Steuersätze und Betriebsteile auf einem Beleg, je Position korrekt gerechnet. In den Exporten sauber getrennt.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät am Ausschank.
Barverkauf ohne Netz
Kelterhaus, Hof, Keller: Barbelege werden gespeichert, als Ausfall gekennzeichnet und nachgereicht, bis zu 48 Stunden.
Zugänge für Familie und Aushilfen
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Trinkgeld
Vor der Zahlung abgefragt, bar oder mit Karte, getrennt vom Umsatz erfasst und je Person ausgewertet.
Monatlich kündbar
Du zahlst je Kasse und Monat und kündigst, wenn der Besen wieder reinkommt. Ob du zwischen den Saisons weiterzahlst, entscheidest du.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Pfand mitgebucht
Gläser, Flaschen oder Kisten: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rücknahme zahlst du es aus. Auf Beleg und in der Kasse getrennt vom Umsatz, wie es das Finanzamt erwartet.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Straußwirtschaft
Auch für eine Straußwirtschaft oder Besenwirtschaft gibt es in Deutschland keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt. Sobald du aber elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, muss die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben, § 146a AO und KassenSichV. Dass du nur wenige Monate im Jahr geöffnet hast, ändert daran nichts. Mehr im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Schoppen und jeder Vesper musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn der Gast zustimmt. Mitnehmen muss er ihn nicht. Eine Befreiung von der Bonpflicht kannst du beim Finanzamt beantragen, wenn du an viele unbekannte Personen verkaufst; sie wird aber selten gewährt. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg mit allen Angaben nach § 6 KassenSichV automatisch.
Die Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an. Nimmst du sie nach der Saison außer Betrieb, meldest du auch das; behältst du sie zwischen den Saisons, bleibt die Meldung bestehen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Das Finanzamt darf unangekündigt zur Kassen-Nachschau kommen, auch mitten im Betrieb am Sonntagnachmittag, und den DSFinV-K-Export sowie den TSE-Export verlangen. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und die Schätzung.
Umsatzsteuerlich ist die Straußwirtschaft einfach: Getränke 19 %, Speisen zum Verzehr vor Ort 19 %, Flaschenwein 19 %. Nur Speisen zum Mitnehmen liegen bei 7 %. Pauschalierende Winzer müssen zudem trennen, was zum landwirtschaftlichen Betrieb gehört und was zur Straußwirtschaft; der Ausschank mit Speisen läuft in der Regel nach den allgemeinen Regeln und nicht über die Durchschnittssatzbesteuerung. Trinkgeld für deine Aushilfen ist für sie steuerfrei, Trinkgeld an dich ist Betriebseinnahme. Die Einordnung klärst du mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich für die Straußwirtschaft ein Kassensystem mit TSE?
Kann ich Vono nur in den Monaten nutzen, in denen der Besen draußen hängt?
Welche Steuersätze kann Vono?
Hat Vono einen Tischplan?
Funktioniert Vono im Gewölbekeller ohne Netz?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Wie buche ich Pfand?
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