Das Kassensystem für Fotograf:innen.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Viele Aufträge rechnest du per Rechnung ab. Aber Passfotos im Studio, Sofortabzüge auf der Hochzeit oder die Fotobox auf dem Firmenfest werden bar oder mit Karte bezahlt, und sobald du dafür elektronisch kassierst, braucht jeder Vorgang eine TSE und einen Beleg. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Leistung antippen, bar oder Karte am Handy, Beleg per E-Mail oder QR-Code. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Ohne Terminal, ohne Drucker, ohne extra Gerät in der Fototasche. Deine Steuerberatung sieht die Barumsätze in der Vono-Verwaltung (Web), getrennt von deinen Rechnungen. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Passfotos im Studio
Eine Kundin kommt ohne Termin, zehn Minuten später hat sie ihre biometrischen Passfotos und zahlt 18 € bar oder mit Karte. Kachel antippen, Zahlung, Beleg per QR-Code. Ohne Kassensystem mit Schublade, das im kleinen Studio Platz braucht.
Abzüge auf der Hochzeit
Auf der Hochzeitsfeier verkaufst du Sofortabzüge an die Gäste. Du tippst die Anzahl an, Gäste zahlen bar oder halten die Karte ans Handy. Ohne Netz im Festsaal kassierst du bar weiter, die Belege werden gekennzeichnet und nachgereicht, sobald du wieder online bist.
Fotobox auf dem Firmenfest
Die Fotobox ist gebucht, bezahlt wird vor Ort bar oder mit Karte. Du kassierst den vereinbarten Betrag als freien Betrag mit Beschreibung, der Veranstalter bekommt den Beleg per E-Mail. Für Rechnungen mit Firmenadresse nutzt du weiterhin dein Rechnungsprogramm.
Familienshooting bar bezahlt
Eine Familie zahlt das Shooting am Ende bar. Du tippst das gebuchte Paket an, gibst das Erhaltene ein, Vono zeigt das Wechselgeld. Der Beleg kommt als PDF per E-Mail, mit allen Pflichtangaben und, in der Fassung für Deutschland, mit den Angaben der TSE.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Pakete und freie Beträge
Passfotos, Shootings, Abzüge als Kacheln; individuelle Aufträge als freier Betrag mit Beschreibung.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, im Studio und auf dem Event. Keine Terminalmiete, kein Gerät in der Tasche.
Barverkauf ohne Netz
Festsaal im Keller, Scheune ohne Empfang: Barbelege werden gespeichert, als Ausfall gekennzeichnet und nachgereicht, bis zu 48 Stunden.
Beleg per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben, direkt an den Kunden. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.
Barumsätze getrennt sehen
Umsatz nach Tag, Woche, Monat, Bar und Karte getrennt, in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).
Steuerberatung schaut selbst nach
Lesender Zugang mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. Kein Abfotografieren, keine Zettelsammlung.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Ausgaben-Belege unterwegs erfassen
Tankrechnung, Ersatzakku, Hintergrundkarton: abfotografieren in der Vono-App oder die Lieferantenmail an deine Vono-Adresse weiterleiten. Der Steuerberater holt sich die Belege monatsweise selbst.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE als Fotograf:in
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt, egal wie viel du umsetzt. Sobald du aber elektronisch kassierst, mit Kassensoftware, App oder Kassensystem, muss die Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen, § 146a AO und KassenSichV. Wie das im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auch für 18 € Passfotos. Papier oder elektronisch, etwa als QR-Code oder PDF, wenn die Kundin zustimmt. Mitnehmen muss sie ihn nicht. In der Fassung für Deutschland trägt jeder Vono-Beleg die Angaben nach § 6 KassenSichV, von der Transaktionsnummer bis zum Prüfwert der TSE.
Jede elektronische Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, und ebenso ihre Außerbetriebnahme. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen. Für den mobilen Einsatz auf Hochzeiten und Festen ist das Studio die Betriebsstätte. Mehr dazu im Ratgeber zur Kassenmeldung.
Das Finanzamt darf ohne Ankündigung zur Kassen-Nachschau kommen und den DSFinV-K-Export sowie den TSE-Export verlangen. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE oder wird sie falsch genutzt, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze.
Für Rechnungen mit Kundenadresse, etwa an Firmen oder über 250 € brutto, brauchst du weiterhin dein Rechnungsprogramm; bis 250 € reicht der Kassenbeleg als Kleinbetragsrechnung. Vono kassiert die Zahlungen vor Ort. Bist du Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG, steht keine Umsatzsteuer auf dem Beleg, sondern der Hinweis auf § 19. Wie Rechnungen und Kasse zusammenlaufen, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Fotograf ein Kassensystem mit TSE?
Ersetzt Vono meine Rechnungen?
Kann ich auf dem Event ohne Internet kassieren?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Kann ich Vono nur für die Barumsätze nutzen?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Was mache ich mit meinen Eingangsrechnungen?
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