Das Kassensystem für Taxi und Mietwagen.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Der Fahrgast steigt aus und will einen Beleg für die Firma. Mit Vono tippst du den Fahrpreis ein, er zahlt bar oder hält seine Karte an dein Smartphone, und der Kassenbon geht per QR-Code aufs Handy. Kein Terminal auf der Mittelkonsole, kein Block mit Durchschlag, kein Drucker, der Papier braucht. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Trinkgeld wird getrennt erfasst, und in Tiefgaragen oder auf der Landstraße ohne Empfang kassierst du bar einfach weiter. Am Ende der Schicht siehst du Umsatz und Trinkgeld in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Fahrgast braucht Beleg für die Spesenabrechnung
Geschäftsreisende brauchen fast immer einen Beleg. Du tippst den Fahrpreis vom Taxameter ein, der Fahrgast zahlt und scannt den QR-Code am Display. Der Bon mit Betrag, Datum, Uhrzeit, Steuersatz und allen Pflichtangaben ist auf seinem Handy, bevor er die Tür zumacht.
Trinkgeld bei Kartenzahlung
„Machen Sie 20 draus.“ Wenn die Trinkgeld-Funktion aktiv ist, fragt Vono vor der Zahlung danach, der Fahrgast bestätigt am Display, die Karte hält er an dein Handy. Trinkgeld und Fahrpreis stehen getrennt auf dem Beleg, so wie es für Fahrer:innen im Angestelltenverhältnis steuerlich wichtig ist.
Flughafenfahrt mit Festpreis
Für Festpreise wie Flughafen München oder Hauptbahnhof legst du Kacheln an, mit dem passenden Steuersatz: 7 % für die Taxifahrt innerhalb der Gemeinde bis 50 Kilometer, 19 % darüber hinaus. Ein Tipp, Zahlung, Beleg. Für alles andere tippst du den Betrag vom Taxameter als freien Betrag ein.
Tiefgarage ohne Empfang
Der Fahrgast zahlt bar in der Tiefgarage eines Hotels, das Netz ist weg. In der Fassung für Deutschland speichert Vono den Vorgang, dokumentiert den Ausfall der Verbindung zur Cloud-TSE und kennzeichnet den Beleg, wie es die KassenSichV verlangt. Für Kartenzahlungen brauchst du Empfang.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Ein Handy, kein zweites Gerät
Kasse, Kartenterminal und Belegausgabe auf dem Smartphone, das ohnehin in der Halterung steckt.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr des Fahrgasts an dein Smartphone. Keine Terminalmiete, keine Grundgebühr.
Trinkgeld getrennt
Vor der Zahlung abgefragt, bar oder mit Karte, getrennt vom Fahrpreis erfasst und ausgewertet. Für angestellte Fahrer:innen steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG.
Kassenbon per QR-Code
Der Fahrgast scannt den Code und hat den Beleg mit allen Pflichtangaben auf dem Handy. Alternativ per E-Mail oder WhatsApp.
Barverkauf ohne Netz
Tiefgarage, Landstraße, Tunnel: Barverkäufe gehen weiter. Die Fassung für Deutschland dokumentiert den Ausfall der Cloud-TSE mit Beginn und Ende und kennzeichnet die Belege automatisch.
Mehrere Fahrzeuge
Jedes Fahrzeug bekommt seine Kasse mit eigener TSE-Anbindung. Fahrer:innen kassieren mit eigenem Login, alles unter einem Konto. Jede Kasse wird einzeln beim Finanzamt gemeldet.
Ausgaben-Belege unterwegs erfassen
Tankrechnung, Ersatzteil, Material: abfotografieren in der Vono-App oder die Lieferantenmail an deine Vono-Adresse weiterleiten. Der Steuerberater holt sich die Belege monatsweise selbst.
Bondrucker per Bluetooth
Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Beleg automatisch, sobald er bezahlt ist.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse, Taxameter und TSE im Taxi- und Mietwagenunternehmen
Für Taxis gilt in Deutschland eine Besonderheit: Der Taxameter ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne von § 146a AO und braucht seit dem 1. Januar 2026 eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Die Übergangsfrist für Taxameter und Wegstreckenzähler lief Ende 2025 aus. Ein Mietwagen ohne Taxameter darf seine Fahrten mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen; sobald elektronisch kassiert wird, mit App oder Registrierkasse, gilt auch dort die TSE-Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder Fahrt erstellst du einen Beleg und bietest ihn dem Fahrgast an. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn der Fahrgast einverstanden ist; mitnehmen muss er ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Bon mit diesen Angaben bei jeder Fahrt.
Jedes elektronische Aufzeichnungssystem meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Systemen. Das gilt für den Taxameter mit TSE genauso wie für eine App-Kasse im Fahrzeug. Bei drei Autos meldest du drei Kassen, beim Verkauf eines Fahrzeugs die Außerbetriebnahme. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt, wie das geht.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch am Taxistand. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation und die Schichtzettel. Alle Daten sind zehn Jahre aufzubewahren. Ein Taxameter oder eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Bei der Umsatzsteuer gilt für Taxifahrten der ermäßigte Satz von 7 %, wenn die Fahrt innerhalb einer Gemeinde stattfindet oder nicht länger als 50 Kilometer ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG); längere Fahrten und alle Mietwagenfahrten laufen mit 19 %. Trinkgeld ist für angestellte Fahrer:innen steuerfrei, für dich als Unternehmer:in Betriebseinnahme. Vono ersetzt den Taxameter nicht und ist nicht mit ihm verbunden. Ob du neben dem Taxameter eine eigene Kasse für Kartenzahlung und Belege führst, wie beide zusammenspielen und wie Fahrten über Vermittlungsplattformen zu behandeln sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich im Taxi eine Kasse mit TSE?
Ist Vono mit dem Taxameter verbunden?
Wie funktioniert die Kartenzahlung im Auto?
Was ist, wenn kein Empfang ist?
Ich habe drei Autos und fünf Fahrer – wie richte ich das ein?
Bekommt der Fahrgast einen Beleg, den seine Firma akzeptiert?
Was mache ich mit meinen Eingangsrechnungen?
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
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