Die mobile Kasse für den Schlüsseldienst.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Du kassierst nicht an einem Tresen, sondern im Treppenhaus, vor der Wohnungstür oder am Straßenrand neben dem Auto. Genau dafür ist Vono gebaut: Dein Smartphone ist die Kasse, das Kartenterminal und der Bondrucker in einem. Aufsperren, Betrag eintippen, Karte an das Handy halten, Kassenbon per QR-Code übergeben, weiter zum nächsten Einsatz.
Jeder Beleg trägt alle Pflichtangaben, egal um welche Uhrzeit. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab. Nachbestellte Schlüssel oder ein neuer Zylinder kommen vor Ort auf denselben Beleg. Und weil ein Notdienst nicht immer perfekten Empfang hat, geht der Barverkauf auch ohne Internet weiter. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Türöffnung um drei Uhr nachts
Ein Anruf aus Köln-Ehrenfeld, ausgesperrt, Tür geöffnet. Der Kunde will zahlen und braucht einen Beleg, für sich oder für die Hausratversicherung. Du tippst „Türöffnung Nacht“ aus deiner Schnellwahl an, er zahlt mit Karte an deinem Handy und scannt den QR-Code für den Bon. Kein Quittungsblock, keine Handschrift, kein „Ich schick die Rechnung nach“.
Zylinder getauscht, Material dazu
Nach der Öffnung tauschst du gleich den Schließzylinder. Anfahrt, Arbeitszeit und Material kommen auf einen Beleg: Für den Zylinder legst du den Preis als freien Betrag mit Beschreibung an, die Arbeit kommt aus der Schnellwahl. Der Kunde sieht auf dem Bon genau, wofür er bezahlt hat, und du hast keine Diskussion über versteckte Posten.
Kunde hat nur Karte, du kein Terminal
Nachts hat kaum jemand 180 € in bar. Mit Tap-to-Pay hält der Kunde seine Girocard oder Kreditkarte an dein Smartphone, die Zahlung wird bestätigt, der Beleg entsteht danach. Du brauchst kein Terminal, das du mieten, laden und im Auto herumtragen musst.
Kein Empfang im Keller
Im Keller eines Altbaus ist das Netz oft weg. Barverkäufe kassierst du trotzdem: In der Fassung für Deutschland speichert Vono den Vorgang, protokolliert den Ausfall der Verbindung zur Cloud-TSE und kennzeichnet den Beleg so, wie es die KassenSichV verlangt. Nur Kartenzahlung und Storno brauchen eine Verbindung.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kartenzahlung ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr des Kunden an dein Gerät. Keine Terminalmiete, kein zweites Gerät, das im Einsatz leer ist.
Barverkauf ohne Internet
Kein Netz im Keller oder auf dem Land? Barverkäufe gehen weiter. Die Fassung für Deutschland dokumentiert den Ausfall der Cloud-TSE mit Beginn und Ende und kennzeichnet die betroffenen Belege automatisch.
Freier Betrag mit Beschreibung
Jeder Einsatz ist anders. Neben deinen Standardleistungen tippst du beliebige Beträge mit Beschreibung ein – Zylinder, Nachschlüssel, Notdienstzuschlag, Anfahrt.
Kassenbon an der Haustür
QR-Code am Display, WhatsApp oder E-Mail – der Kunde hat den Beleg mit allen Pflichtangaben in Sekunden auf dem Handy, auch für die Versicherung.
Kassenbuch unterwegs
Bargeld, das du im Auto hast, Entnahmen für Material, Einlagen am Morgen: alles im Kassenbuch der App, mit Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss.
Steuerberatung sieht alles
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. Keine Belegsammlung im Handschuhfach. Der DSFinV-K-Export für die Kassen-Nachschau gehört zur Fassung für Deutschland.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Ausgaben-Belege unterwegs erfassen
Tankrechnung, Ersatzteil, Material: abfotografieren in der Vono-App oder die Lieferantenmail an deine Vono-Adresse weiterleiten. Der Steuerberater holt sich die Belege monatsweise selbst.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE als Schlüssel- und Notdienst
In Deutschland musst du keine elektronische Kasse führen. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt, auch für einen Notdienst mit Einsätzen zwischen 100 und 300 €. Sobald du aber elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab, auch nachts im Treppenhaus. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Einsatz erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auch um drei Uhr nachts. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn der Kunde einverstanden ist. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV: Name und Anschrift, Datum, Beginn und Ende des Vorgangs, Leistung, Entgelt und Steuer je Satz, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE, Signaturzähler und Prüfwert. Die letzten drei dürfen im QR-Code stehen.
Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Hast du zwei Fahrzeuge mit je einer Kasse, meldest du beide. Wird eine Kasse abgeschafft, meldest du auch das. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt den Weg.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, und sie kann auch einen mobilen Betrieb treffen. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export sowie die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE oder mit falsch genutzter TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € kosten, und das Finanzamt darf die Umsätze schätzen.
Zwei Dinge sind in deiner Branche besonders: Versicherungen und Hausverwaltungen verlangen oft eine Rechnung mit Empfängeradresse; bis 250 € brutto genügt der Kassenbon als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, darüber erstellst du die Rechnung mit deinem Rechnungsprogramm. Und: Liegst du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr, weist du keine Umsatzsteuer aus, der Beleg trägt dann den Hinweis auf § 19. Beides klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Schlüsseldienst eine elektronische Kasse?
Funktioniert Vono auch ohne Internet?
Kann der Kunde direkt an der Tür mit Karte zahlen?
Wie erfasse ich Beträge, die nicht in meiner Preisliste stehen?
Bekommt der Kunde einen Beleg, den die Versicherung akzeptiert?
Ich habe zwei Fahrzeuge unterwegs – reicht eine Kasse?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Was mache ich mit meinen Eingangsrechnungen?
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