Das Kassensystem für deinen Reinigungsdienst.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Firmenkunden zahlen per Überweisung, Privatkunden oft bar oder mit Karte an der Haustür. Für diese Zahlungen brauchst du Belege, die den Regeln entsprechen. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Leistung antippen, bar oder Karte, Kassenbon per E-Mail oder QR-Code. Ohne Terminal, ohne Quittungsblock. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Jeder Barbeleg landet automatisch im Kassenbuch, der Tagesabschluss ist ein Tippen, und deine Steuerberatung sieht alles in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Endreinigung nach dem Umzug
Die Wohnung in Leipzig ist übergabefertig, der Kunde zahlt bar. Du tippst die Leistung aus deiner Schnellwahl an, gibst das Erhaltene ein, Vono zeigt das Wechselgeld. Der Kassenbon geht per E-Mail, der Kunde kann ihn dem Vermieter oder der Hausverwaltung vorlegen.
Fensterreinigung mit Karte
Die Kundin hat kein Bargeld, dafür ihre Girocard. Sie hält sie an dein Smartphone, die Zahlung wird bestätigt, der Beleg erstellt. Ohne Terminal, das du auf jede Baustelle mitnehmen und laden musst.
Zwei Teams unterwegs
Dein zweites Team kassiert manchmal selbst. Es bekommt eine eigene Kasse mit eigener TSE-Anbindung, beide laufen unter deinem Konto. In der Vono-Verwaltung (Web) siehst du die Umsätze getrennt und gesamt, und jede Kasse ist einzeln beim Finanzamt gemeldet.
Kleiner Zusatzauftrag vor Ort
„Können Sie den Balkon auch noch machen?“ Du tippst den Zusatz als freien Betrag mit Beschreibung ein, alles kommt auf einen Beleg. Kein Nachtragen im Büro, keine vergessenen Kleinbeträge, kein Zettel im Handschuhfach.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Leistungen als Kacheln
Grundreinigung, Fenster, Endreinigung, Stundensatz – mit Preis und Steuersatz. Zusatzleistungen als freier Betrag mit Beschreibung.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr des Kunden an dein Gerät. Keine Terminalmiete, kein zweites Gerät im Auto.
Kassenbon per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben, direkt ins Postfach des Kunden. Alternativ QR-Code oder WhatsApp. In der Fassung für Deutschland mit TSE-Daten nach § 6 KassenSichV.
Kassenbuch automatisch
Barbelege, Einlagen, Entnahmen und Spesen im Kassenbuch der App, mit Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss.
Barverkauf ohne Netz
Tiefgarage oder Keller ohne Empfang: Barverkäufe gehen weiter. Die Fassung für Deutschland speichert die Vorgänge, dokumentiert den Ausfall der Verbindung zur Cloud-TSE und kennzeichnet die Belege, wie es die KassenSichV verlangt.
Steuerberatung schaut selbst nach
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. Der DSFinV-K-Export für die Kassen-Nachschau ist Teil der Fassung für Deutschland.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Ausgaben-Belege unterwegs erfassen
Tankrechnung, Ersatzteil, Material: abfotografieren in der Vono-App oder die Lieferantenmail an deine Vono-Adresse weiterleiten. Der Steuerberater holt sich die Belege monatsweise selbst.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE als Reinigungsdienst
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Du darfst Barzahlungen deiner Privatkunden auch mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, unabhängig vom Umsatz. Sobald du aber elektronisch kassierst, also mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auch an der Haustür und auch für einen Zusatzauftrag von 20 €. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder als PDF, wenn der Kunde einverstanden ist. Mitnehmen muss er ihn nicht. Der Bon braucht die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr dazu im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede elektronische Kasse ist seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt zu melden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Bekommt dein zweites Team eine eigene Kasse, meldest du auch diese. Wird eine Kasse abgeschafft, meldest du das ebenso. Wie das geht, steht im Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch zu einem mobilen Betrieb. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Eine Besonderheit deiner Branche: Privatkunden können Reinigungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG von der Steuer absetzen, aber nur bei unbarer Zahlung und mit Rechnung. Barzahlung schließt den Steuerbonus aus, Kartenzahlung gilt als unbare Zahlung. Rechnungen an Firmenkunden mit deren Adresse erstellst du weiterhin mit deinem Rechnungsprogramm, Vono kassiert die Zahlungen vor Ort. Wie beides in deiner Buchhaltung zusammenläuft, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Reinigungsdienst eine elektronische Kasse?
Ersetzt Vono meine Rechnungen an Firmenkunden?
Kann jedes Team eine eigene Kasse haben?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wie kommt das Bargeld ins Kassenbuch?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Was mache ich mit meinen Eingangsrechnungen?
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