Das Kassensystem für Hundefriseure.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Ein nasser Labrador auf dem Tisch und ein Kassensystem mit Tastatur passen nicht zusammen. Vono läuft auf deinem Smartphone: Pflegepaket antippen, Karte oder Bargeld, Beleg per QR-Code an Frauchen oder Herrchen. Kein Terminal, kein Drucker, der Hundehaare zieht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Ob im Salon oder mobil mit dem Anhänger beim Kunden: Die Kasse ist dabei, jeder Beleg trägt die Pflichtangaben, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Komplettpflege nach Größe
Klein, mittel, groß, Langhaar, Kurzhaar: Deine Pflegepakete unterscheiden sich nach Hund. Leg sie als Kacheln mit Preis an, dazu Extras wie Krallen schneiden oder Zahnpflege. Beim Abholen tippst du an, was gemacht wurde.
Abholung: Kunde zahlt mit Karte
Der Kunde holt den Hund ab, hat keine 65 € bar dabei. Karte an dein Smartphone, Zahlung bestätigt, Beleg per QR-Code. Zwischen Hund und Leine brauchst du keine dritte Hand für ein Terminal.
Mobil beim Kunden auf dem Land
Mit dem mobilen Salon stehst du auf dem Hof eines Bauernhofs in der Uckermark, das Netz ist schwach. Barzahlungen kassierst du trotzdem: Vono speichert den Beleg als Ausfallbeleg und reicht ihn nach, sobald du wieder Empfang hast.
Pflegeprodukte für zu Hause
Shampoo, Bürste, Pfotenbalsam: Produkte verkaufst du direkt über die Kasse, auf demselben Beleg wie die Pflege. In der Auswertung siehst du, wie viel Umsatz die Produkte ausmachen.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Pakete und Extras als Kacheln
Nach Größe und Fell sortiert, mit Preis und Steuersatz. Extras wie Krallen oder Ohren als eigene Artikel.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone: Karte, Handy oder Uhr des Kunden an dein Gerät. Keine Terminalmiete.
Mobil auch ohne Netz
Barbelege werden gespeichert, als Ausfall gekennzeichnet und nachgereicht, bis zu 48 Stunden. Karte und Storno brauchen eine Verbindung.
Beleg per QR-Code
Kunde scannt den Code beim Abholen, Beleg landet auf dem Handy. Alternativ WhatsApp, E-Mail oder Druck.
Trinkgeld erfasst
Vor der Zahlung abgefragt, bar oder mit Karte, getrennt vom Umsatz ausgewiesen.
Steuerberatung schaut selbst nach
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Hundefriseure
In Deutschland musst du keine elektronische Kasse führen. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt, im Salon wie im mobilen Anhänger. Sobald du aber elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, braucht die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jeder Pflege und jedem Shampoo musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auf Papier oder elektronisch als QR-Code, wenn der Kunde zustimmt. Mitnehmen muss er ihn nicht. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg mit allen Angaben nach § 6 KassenSichV automatisch, im Salon und beim mobilen Einsatz.
Deine Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an, die Außerbetriebnahme ebenso. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen. Für den mobilen Salon gilt nichts Besonderes: Die Kasse im Anhänger gehört zur Betriebsstätte deines Betriebs. Wie das geht, zeigt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Das Finanzamt darf unangekündigt zur Kassen-Nachschau kommen und den DSFinV-K-Export sowie den TSE-Export verlangen. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE oder wird sie falsch genutzt, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und die Schätzung der Umsätze.
Hundepflege und Pflegeprodukte laufen mit 19 % Umsatzsteuer, einen ermäßigten Satz gibt es hier nicht. Startest du als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG, steht keine Umsatzsteuer auf dem Beleg, sondern der Hinweis auf § 19. Trinkgeld, das deine Angestellten bekommen, ist für sie steuerfrei; Trinkgeld an dich ist Betriebseinnahme, deshalb zeigt die Kasse es getrennt. Details klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Hundefriseur ein Kassensystem mit TSE?
Funktioniert Vono im mobilen Salon ohne WLAN?
Kann ich Preise nach Hundegröße anlegen?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wie mache ich den Tagesabschluss?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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