Das Kassensystem für Friseure.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Im Salon zählt jede Minute zwischen zwei Terminen. Vono macht aus deinem Smartphone eine vollwertige Kasse: Haarschnitt antippen, Kartenzahlung direkt am Handy annehmen, Trinkgeld erfassen, Beleg per QR-Code oder WhatsApp übergeben. Kein Terminal, kein Kabel, kein extra Gerät neben dem Spiegel. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab, so wie es die KassenSichV verlangt.
Abends schließt du den Tag mit einem Tippen ab, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web) – ohne dass du Bons abfotografieren oder Excel-Listen führen musst. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Schnitt, Farbe, Pflegeprodukt – ein Bon
Dein Kunde bekommt Schnitt und Färbung, nimmt noch ein Shampoo mit. In Vono tippst du die Artikel aus deiner Schnellwahl an – Dienstleistung mit 19 % USt, Produkt ebenfalls, alles auf einem Beleg mit korrekten Steuersätzen. Die Absicherung über die TSE läuft im Hintergrund, du musst nichts extra bedienen.
Trinkgeld beim Bezahlen mit Karte
Viele Kundinnen zahlen nur noch mit Karte oder Handy und wollen trotzdem Trinkgeld geben. Vono fragt vor der Zahlung nach dem Trinkgeld, egal ob bar oder mit Karte. Es wird getrennt vom Umsatz erfasst und in der Verwaltung pro Kassierer:in ausgewertet – wichtig, weil Trinkgeld für Angestellte steuerfrei ist und sauber ans Team gehen soll.
Zwei Stühle, ein Konto
Du hast eine angestellte Friseurin, die selbst kassiert? Du lädst sie per E-Mail als Mitarbeiterin ein. Jeder Beleg trägt den Namen der Person, die ihn erstellt hat. Stornieren darf sie nur ihre eigenen Belege vom selben Tag – alles andere bleibt bei dir.
Der Kunde will keinen Zettel
Der Beleg muss erstellt und angeboten werden, aber niemand will ihn mitnehmen. Vono zeigt einen QR-Code am Display, schickt den Beleg per WhatsApp oder E-Mail, oder du druckst ihn über den Android-Systemdruck. Der Kunde sucht sich aus, wie er ihn bekommt – und die Belegausgabepflicht ist erfüllt, auch wenn er ihn liegen lässt.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Trinkgeld bar und mit Karte
Vor jeder Zahlung optional abgefragt, sauber getrennt vom Umsatz, mit eigener Auswertung je Kassierer:in und CSV-Export für die Lohnabrechnung.
Tap-to-Pay ohne Terminal
Kund:innen halten Karte oder Handy an dein Smartphone. Kein Mietgerät, kein Kabelsalat an der Rezeption, keine monatliche Terminalgebühr.
Schnellwahl für deine Preisliste
Damenschnitt, Herrenschnitt, Färbung, Strähnen, Pflegeprodukte – als farbige Kacheln mit Preis und Steuersatz. Reihenfolge per Drag-and-Drop, wie es zu deinem Ablauf passt.
Team mit eigenen Zugängen
Mitarbeiter:innen kassieren mit ihrem eigenen Login. Du siehst, wer welchen Beleg erstellt hat, und behältst Storno und Auswertung in deiner Hand.
Beleg per QR, WhatsApp oder E-Mail
Digitaler Beleg mit allen Pflichtangaben. Wer Papier will, bekommt es über den Systemdruck deines Handys.
Zugang für die Steuerberatung
Ein eigener, nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export. Nie wieder Bons abfotografieren.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE als Friseur
In Deutschland musst du keine elektronische Kasse führen. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist auch für einen Salon mit viel Laufkundschaft erlaubt. Wer aber elektronisch kassiert, mit Kassensystem, Kassensoftware oder App, braucht dafür eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Alles Weitere steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Haarschnitt, jeder Färbung und jedem Shampoo musst du einen Beleg erstellen und anbieten, unabhängig von der Höhe des Betrags. Papier oder elektronisch – ein QR-Code am Display reicht, wenn die Kundin damit einverstanden ist. Mitnehmen muss sie den Bon nicht. In der Fassung für Deutschland trägt jeder Vono-Beleg die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, von Transaktionsnummer bis Prüfwert.
Deine Kasse meldest du über Mein ELSTER beim Finanzamt an, innerhalb eines Monats nach Anschaffung; wenn du sie außer Betrieb nimmst, ebenso. Gemeldet werden immer alle Kassen einer Betriebsstätte. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zur Kassenmeldung.
Das Finanzamt darf unangekündigt zur Kassen-Nachschau in den Salon kommen und verlangt dann den DSFinV-K-Export und den TSE-Export. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis zu 25.000 € Bußgeld kosten, und das Finanzamt darf die Umsätze schätzen.
Trinkgeld, das deine Angestellten von Kund:innen bekommen, ist für sie steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld an dich als Inhaber:in ist dagegen Betriebseinnahme und gehört versteuert. Deshalb muss die Kasse Trinkgeld getrennt vom Umsatz und je Person zeigen. Wenn du gerade erst eröffnest und als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG startest, steht keine Umsatzsteuer auf dem Beleg, sondern der Hinweis auf § 19 – auch das stellst du in Vono je Kasse ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Friseur ein Kassensystem mit TSE?
Wie erfasse ich Trinkgeld richtig?
Funktioniert die Kartenzahlung ohne Terminal wirklich?
Kann meine Mitarbeiterin mit ihrem eigenen Handy kassieren?
Was ist, wenn im Salon das WLAN ausfällt?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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