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Das Kassensystem für deinen Verleih.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Räder am Elberadweg, Boote am Chiemsee, Ski an der Talstation: Der Verleih ist Saisongeschäft mit vielen Kund:innen an wenigen Tagen. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Leihgebühr als Kachel, bar oder Karte am Handy, Kassenbon per QR-Code. Ohne Terminal, ohne Strom, ohne Kassensystem in der Hütte. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.

Ohne Netz am See kassierst du bar weiter, Kautionen bleiben vom Umsatz getrennt, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Zwei Räder für einen Tag

Tagestarif als Kachel, zweimal antippen, die Kund:innen zahlen mit Karte an deinem Handy und scannen den QR-Code. Halbtag, Tag, Woche, E-Bike: jede Variante ist ein Artikel mit Preis und 19 % Umsatzsteuer.

02

Boot am See, kein Netz

Am Steg ist das Netz schwach. Barzahlungen kassierst du trotzdem: In der Fassung für Deutschland speichert Vono die Vorgänge, dokumentiert den Ausfall der Verbindung zur Cloud-TSE und kennzeichnet die Belege, wie es die KassenSichV verlangt. Kartenzahlungen brauchen Netz.

03

Nachzahlung bei später Rückgabe

Das Rad kommt drei Stunden später zurück als vereinbart. Du kassierst die Nachzahlung als freien Betrag mit Beschreibung, bar oder mit Karte. Der Kunde bekommt einen eigenen Beleg, und in der Auswertung siehst du, wie oft das vorkommt.

04

Saisonkräfte an der Ausgabe

Im Sommer helfen Studierende aus. Sie kassieren mit eigenem Login am Kassen-Handy, jeder Beleg trägt den Namen. Für eine zweite Ausgabestelle legst du eine zweite Kasse unter demselben Konto an und meldest sie mit.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Tarife als Kacheln

Stunde, Halbtag, Tag, Woche, je Gerätetyp – mit Preis und Steuersatz. Nachzahlungen als freier Betrag.

Barverkauf ohne Netz

See, Berg, Radweg: Barverkäufe gehen weiter. Die Fassung für Deutschland dokumentiert den Ausfall der Cloud-TSE mit Beginn und Ende und kennzeichnet die Belege automatisch.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone. Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr. Keine Terminalmiete für die Saison, kein Gerät, das nass wird.

Kassenbon per QR-Code

Der Kunde scannt den Code, der Beleg landet auf seinem Handy. Alternativ per E-Mail oder WhatsApp. Belegausgabepflicht erfüllt, ohne Papierrolle.

Zugänge für Saisonkräfte

Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.

Saisonbetrieb

Nach der Saison kannst du die Kasse außer Betrieb nehmen und das Finanzamt informieren. Das Belegarchiv bleibt zehn Jahre gesichert, zur nächsten Saison legst du eine neue Kasse an.

Online-Terminbuchung inklusive

Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.

Pfand mitgebucht

Becher, Flaschen oder Kisten am Kiosk: Das Pfand hinterlegst du am Artikel, bei der Ausgabe bucht Vono es automatisch mit, bei der Rücknahme zahlst du es aus. Auf Beleg und in der Auswertung getrennt ausgewiesen, so wie es die Finanzverwaltung vorgibt.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE im Verleih

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Ein Verleih darf seine Bareinnahmen mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.

Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder Leihgebühr erstellst du einen Beleg und bietest ihn an. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn der Kunde einverstanden ist; mitnehmen muss er ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Wer an einem Tag Hunderte Räder ausgibt, kann eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen; sie wird selten gewährt.

Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Gerade im Saisonbetrieb wichtig: Auch die Außerbetriebnahme ist innerhalb eines Monats zu melden, und eine neue Kasse zur nächsten Saison ebenso. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt, wie das geht.

Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch an der Ausgabe am See. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren, auch nach dem Ende der Saison. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.

Die Besonderheit im Verleih sind Kaution und Pfand. Eine Kaution ist kein Umsatz, sondern eine Sicherheit: Sie gehört nicht auf den Kassenbon wie eine Leihgebühr, sondern wird getrennt dokumentiert und bei Rückgabe ausgezahlt. Vono hat keine eigene Kautionsfunktion. Pfand auf Becher, Flaschen oder Kisten am Kiosk ist dagegen Teil des Entgelts, die Rückgabe mindert es; Belege und Kasse müssen es getrennt ausweisen, und genau so bucht Vono es. Leihgebühren laufen mit 19 % Umsatzsteuer. Wie du Kautionen korrekt abwickelst und dokumentierst, klärst du mit deiner Steuerberatung, bevor du startest.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Verleih eine elektronische Kasse?
Nein, eine Pflicht gibt es in Deutschland nicht, auch nicht ab einem bestimmten Umsatz. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten. Kassierst du elektronisch, braucht die Kasse eine zertifizierte TSE, du musst zu jedem Verkauf einen Beleg anbieten und die Kasse über Mein ELSTER melden. Bei vielen Kund:innen an wenigen Tagen ist die App-Kasse mit Kartenzahlung meist der einfachere Weg. Im Zweifel klärst du das mit deiner Steuerberatung.
Wie gehe ich mit Kautionen um?
Vono hat keine Kautionsfunktion. Kautionen sind keine Umsätze, sondern Sicherheiten, und gehören nicht auf einen Kassenbon wie eine Leihgebühr. Du dokumentierst sie getrennt, etwa mit einer Kautionsquittung, und zahlst sie bei Rückgabe aus. Wie du sie abwickelst und in der Buchhaltung führst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Funktioniert Vono am See ohne Netz?
Barverkäufe ja: In der Fassung für Deutschland speichert Vono die Vorgänge, dokumentiert den Ausfall der Verbindung zur Cloud-TSE und kennzeichnet die Belege, wie es die KassenSichV verlangt. Kartenzahlungen und Stornos brauchen eine Verbindung.
Gibt es eine Verwaltung, welches Rad gerade verliehen ist?
Nein. Vono ist eine Kasse ohne Verleihverwaltung. Welches Gerät bei wem ist, führst du weiterhin in deinem System. Vono kassiert und erstellt die Belege.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Girocard, Kreditkarte und Handyzahlungen direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Was mache ich mit der Kasse außerhalb der Saison?
Das entscheidest du selbst. Behältst du die Kasse über den Winter, läuft sie einfach weiter. Nimmst du sie außer Betrieb, meldest du das innerhalb eines Monats über Mein ELSTER, das Belegarchiv bleibt zehn Jahre gesichert, und zur nächsten Saison legst du eine neue Kasse an und meldest sie wieder. Wann es für Deutschland losgeht, erfährst du über die Warteliste.
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Ja, das gehört dazu. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender mit eigener Seite bei Vono. Du legst Öffnungszeiten, Termindauer und Pausen fest, deine Kund:innen wählen Tag und Uhrzeit und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Telefonische Termine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Wie buche ich Pfand?
Du hinterlegst das Pfand in der Vono-Verwaltung (Web) am Artikel, als Einweg- oder Mehrwegpfand. Beim Verkauf wird es automatisch mitgebucht und steht auf dem Beleg. Kommt der Becher oder die Flasche zurück, buchst du die Rücknahme, und das Pfand wird ausgezahlt. Steuerlich folgt Vono der Vorgabe der Finanzverwaltung: Pfand ist Teil des Entgelts, die Rückgabe mindert es, und beides wird getrennt ausgewiesen.
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