Das Kassensystem für deine Fußpflege.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Ob in deiner Praxis oder mobil bei älteren Kund:innen zu Hause: Die Kasse muss mit, und sie muss einfach sein. Vono läuft auf deinem Smartphone. Behandlung antippen, bar oder mit Karte kassieren, Beleg per QR-Code, E-Mail oder auf Wunsch gedruckt. Kein Terminal, kein Drucker in der Tasche. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Auch beim Hausbesuch ohne Netz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachgereicht. Am Abend machst du den Tagesabschluss, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Hausbesuch im Seniorenheim
Du betreust mehrere Bewohner:innen nacheinander. Jede Behandlung kassierst du einzeln, bar oder mit Karte, und schickst den Beleg per E-Mail an die Angehörigen oder druckst ihn später. Ohne Netz im Heim speichert Vono die Barbelege und reicht sie nach, sobald du wieder Empfang hast.
Behandlung plus Pflegecreme
Nach der Pediküre nimmt die Kundin die empfohlene Creme mit. Beides auf einem Beleg: Dienstleistung und Produkt mit ihrem jeweiligen Steuersatz. Du musst nicht zwei Belege machen oder den Verkauf getrennt notieren.
Kundin zahlt lieber mit Karte
Auch ältere Kund:innen zahlen zunehmend mit Girocard. Sie hält die Karte an dein Smartphone, die Zahlung wird bestätigt, der Beleg erstellt. Kein Terminal, das du mitschleppen und laden musst.
Papierbeleg für die Krankenversicherung
Manche Kund:innen reichen die podologische Behandlung bei ihrer privaten Zusatzversicherung oder der Beihilfe ein und brauchen einen Beleg auf Papier. Du druckst ihn über den Android-Systemdruck auf deinem normalen Drucker oder schickst ihn als PDF per E-Mail.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Praxis und mobil
Die Kasse läuft auf deinem Smartphone und fährt mit. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgereicht.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, auch beim Hausbesuch. Keine Terminalmiete, kein zusätzliches Gerät.
Behandlungen und Produkte
Fußpflege, Nagelkorrektur, Hornhaut, Pflegeprodukte – als Kacheln mit Preis und Steuersatz, in deiner Reihenfolge.
Beleg als PDF per E-Mail
Mit allen Pflichtangaben, im sauberen Layout. Per QR-Code, WhatsApp, E-Mail oder gedruckt.
Kassenbuch unterwegs
Bargeld, das du nach Hausbesuchen im Auto hast, Einlagen und Entnahmen – im Kassenbuch der App mit Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss.
Steuerberatung schaut selbst nach
Nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Fußpflege
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, braucht die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse musst du zu jeder Behandlung einen Beleg erstellen und anbieten, auch beim Hausbesuch. Papier oder elektronisch, etwa als QR-Code oder PDF per E-Mail, wenn die Kundin zustimmt. Mitnehmen muss sie ihn nicht. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg mit allen Angaben nach § 6 KassenSichV automatisch, und beim Hausbesuch ohne Netz wird er als Ausfallbeleg gespeichert und nachgereicht.
Jede elektronische Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an, und ebenso ab, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Die Kasse, die du zu Hausbesuchen mitnimmst, gehört zur Betriebsstätte deiner Praxis. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt die Schritte.
Bei einer Kassen-Nachschau steht das Finanzamt unangekündigt in der Praxis und verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und eine Schätzung.
Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, was du machst: Podologische Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, etwa auf ärztliche Verordnung beim diabetischen Fuß, sind als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG). Kosmetische Fußpflege und der Verkauf von Pflegeprodukten laufen mit 19 %. Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG steht gar keine Umsatzsteuer auf dem Beleg. Kläre die Einordnung mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Steuersatz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Fußpflegerin ein Kassensystem mit TSE?
Funktioniert Vono beim Hausbesuch ohne Internet?
Können meine Kund:innen einen Papierbeleg bekommen?
Ich bin Podologin – welchen Steuersatz stelle ich ein?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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