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Das Kassensystem für deine Fußpflege.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Ob in deiner Praxis oder mobil bei älteren Kund:innen zu Hause: Die Kasse muss mit, und sie muss einfach sein. Vono läuft auf deinem Smartphone. Behandlung antippen, bar oder mit Karte kassieren, Beleg per QR-Code, E-Mail oder auf Wunsch gedruckt. Kein Terminal, kein Drucker in der Tasche. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.

Auch beim Hausbesuch ohne Netz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachgereicht. Am Abend machst du den Tagesabschluss, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung – auf die Warteliste.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Hausbesuch im Seniorenheim

Du betreust mehrere Bewohner:innen nacheinander. Jede Behandlung kassierst du einzeln, bar oder mit Karte, und schickst den Beleg per E-Mail an die Angehörigen oder druckst ihn später. Ohne Netz im Heim speichert Vono die Barbelege und reicht sie nach, sobald du wieder Empfang hast.

02

Behandlung plus Pflegecreme

Nach der Pediküre nimmt die Kundin die empfohlene Creme mit. Beides auf einem Beleg: Dienstleistung und Produkt mit ihrem jeweiligen Steuersatz. Du musst nicht zwei Belege machen oder den Verkauf getrennt notieren.

03

Kundin zahlt lieber mit Karte

Auch ältere Kund:innen zahlen zunehmend mit Girocard. Sie hält die Karte an dein Smartphone, die Zahlung wird bestätigt, der Beleg erstellt. Kein Terminal, das du mitschleppen und laden musst.

04

Papierbeleg für die Krankenversicherung

Manche Kund:innen reichen die podologische Behandlung bei ihrer privaten Zusatzversicherung oder der Beihilfe ein und brauchen einen Beleg auf Papier. Du druckst ihn über den Android-Systemdruck auf deinem normalen Drucker oder schickst ihn als PDF per E-Mail.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Praxis und mobil

Die Kasse läuft auf deinem Smartphone und fährt mit. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgereicht.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone, auch beim Hausbesuch. Keine Terminalmiete, kein zusätzliches Gerät.

Behandlungen und Produkte

Fußpflege, Nagelkorrektur, Hornhaut, Pflegeprodukte – als Kacheln mit Preis und Steuersatz, in deiner Reihenfolge.

Beleg als PDF per E-Mail

Mit allen Pflichtangaben, im sauberen Layout. Per QR-Code, WhatsApp, E-Mail oder gedruckt.

Kassenbuch unterwegs

Bargeld, das du nach Hausbesuchen im Auto hast, Einlagen und Entnahmen – im Kassenbuch der App mit Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss.

Steuerberatung schaut selbst nach

Nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export.

Online-Terminbuchung inklusive

Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE in der Fußpflege

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Kassensoftware oder Kassensystem, braucht die Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und KassenSichV. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur TSE-Pflicht.

Mit elektronischer Kasse musst du zu jeder Behandlung einen Beleg erstellen und anbieten, auch beim Hausbesuch. Papier oder elektronisch, etwa als QR-Code oder PDF per E-Mail, wenn die Kundin zustimmt. Mitnehmen muss sie ihn nicht. In der Fassung für Deutschland erstellt Vono den Beleg mit allen Angaben nach § 6 KassenSichV automatisch, und beim Hausbesuch ohne Netz wird er als Ausfallbeleg gespeichert und nachgereicht.

Jede elektronische Kasse meldest du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt an, und ebenso ab, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Die Kasse, die du zu Hausbesuchen mitnimmst, gehört zur Betriebsstätte deiner Praxis. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt die Schritte.

Bei einer Kassen-Nachschau steht das Finanzamt unangekündigt in der Praxis und verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export. Kassendaten bewahrst du zehn Jahre auf, unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation nach GoBD. Fehlt die TSE, droht ein Bußgeld bis 25.000 € und eine Schätzung.

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, was du machst: Podologische Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, etwa auf ärztliche Verordnung beim diabetischen Fuß, sind als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG). Kosmetische Fußpflege und der Verkauf von Pflegeprodukten laufen mit 19 %. Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG steht gar keine Umsatzsteuer auf dem Beleg. Kläre die Einordnung mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Steuersatz je Artikel ein.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Fußpflegerin ein Kassensystem mit TSE?
Nur wenn du elektronisch kassierst. Eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt, Hausbesuche ändern daran nichts. Sobald du eine App oder Kassensoftware nutzt, braucht sie eine zertifizierte TSE, und zu jeder Behandlung gehört ein Beleg. In der Fassung für Deutschland ist das bei Vono über eine Cloud-TSE vorgesehen. Was für dich sinnvoll ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Funktioniert Vono beim Hausbesuch ohne Internet?
Für Barverkäufe ja. Der Beleg wird als Ausfallbeleg am Handy gespeichert und automatisch nachgereicht, sobald du wieder Verbindung hast, bis zu 48 Stunden lang. In der Fassung für Deutschland wird der Ausfall der Verbindung zur TSE dabei protokolliert. Kartenzahlungen und Stornos brauchen eine Verbindung.
Können meine Kund:innen einen Papierbeleg bekommen?
Ja, über den Android-Systemdruck auf einem normalen Drucker, zum Beispiel in deiner Praxis. Unterwegs schickst du den Beleg als PDF per E-Mail oder WhatsApp, die Kund:innen oder ihre Angehörigen drucken ihn selbst.
Ich bin Podologin – welchen Steuersatz stelle ich ein?
Medizinisch notwendige podologische Behandlungen sind als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, dafür legst du die Leistung mit 0 % und dem Hinweis auf die Befreiung an. Kosmetische Fußpflege und Produkte laufen mit 19 %. Als Kleinunternehmer:in stellst du für alles 0 % ein, mit dem Hinweis auf § 19 UStG. Im Zweifel klärst du die Abgrenzung mit deiner Steuerberatung.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung in der Vono-Verwaltung (Web) anlegst. Danach nimmst du Kartenzahlungen direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste:r, wenn es losgeht.
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Ja, inklusive. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender mit eigener Seite bei Vono. Du legst Öffnungszeiten, Termindauer und Pausen fest, deine Kund:innen wählen Tag und Uhrzeit und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Telefonische Termine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Steuerlich gilt: Ein Gutschein nur für Leistungen mit einem Steuersatz ist meist ein Einzweck-Gutschein mit Umsatzsteuer schon beim Verkauf; gilt er für steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen, ist es ein Mehrzweck-Gutschein mit Steuer erst beim Einlösen. Die Einordnung klärst du mit deiner Steuerberatung.
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