Das Kassensystem für deine Massagepraxis.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Nach 60 Minuten Ruhe soll das Bezahlen nicht nach Supermarkt klingen. Vono läuft auf deinem Smartphone: Behandlung antippen, Karte oder Handy des Gastes an dein Gerät halten, Kassenbon per QR-Code oder E-Mail. Kein Terminal, das piept, kein Bondrucker, der rattert, kein Kabel im Behandlungsraum.
Ob du eine kleine Praxis führst, mobil zu Kund:innen fährst oder im Wellnessbereich eines Hotels arbeitest: Die Kasse ist immer dabei, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Bezahlen nach der Behandlung, leise
Dein Gast steht auf, du hast das Handy schon in der Hand. Behandlung antippen, Zahlungsart wählen, bei Karte hält er sie kurz ans Handy. Den QR-Code für den Beleg scannt er beim Anziehen. Kein Gang zur Rezeption, kein Terminal, das die Stimmung bricht.
Mobil beim Kunden zu Hause
Du fährst mit der Liege zu Kund:innen. Die Kasse fährt mit, weil sie auf deinem Handy läuft. Bezahlt wird bar oder mit Karte, der Beleg geht per WhatsApp oder E-Mail. Falls du im Souterrain eines Hauses kein Netz hast, kassierst du bar trotzdem, der Beleg wird nachgetragen.
Trinkgeld, ohne danach zu fragen
Viele Gäste möchten Trinkgeld geben, vor allem bei Kartenzahlung wissen sie oft nicht wie. Vono fragt vor der Zahlung diskret am Display, wenn du das aktiviert hast. Das Trinkgeld wird getrennt vom Umsatz erfasst und in der Verwaltung ausgewiesen, für angestellte Masseur:innen steuerfrei, für dich als Inhaber:in als Betriebseinnahme.
Zehnerkarte und Einzelbehandlung
Manche Kund:innen zahlen jede Behandlung einzeln, andere kaufen eine Zehnerkarte. Beides legst du als Artikel an: die Einzelbehandlung und das Paket zu seinem Preis. In der Auswertung siehst du, wie oft welche Variante gebucht wurde. Wie du die Vorauszahlung buchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone: Karte, Handy oder Uhr des Gastes an dein Gerät. Keine Terminalmiete, kein Gerät im Behandlungsraum.
Trinkgeld diskret
Vor der Zahlung am Display abgefragt, bar oder mit Karte. Getrennt vom Umsatz erfasst, mit eigener Auswertung je Kassierer:in.
Praxis, mobil oder Spa
Die Kasse läuft auf deinem Handy und ist überall dabei. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgetragen.
Behandlungen und Pakete
Klassische Massage, Rücken, Fußreflex, Zehnerkarte – als Kacheln mit Preis und Steuersatz, per Drag-and-Drop in deiner Reihenfolge.
Kassenbon per QR, WhatsApp, E-Mail
Digitaler Beleg mit allen Pflichtangaben. Papier gibt es über den Systemdruck deines Handys oder einen Bluetooth-Bondrucker, falls jemand darauf besteht.
Zugang für die Steuerberatung
Nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch, Trinkgeld-Auswertung und DATEV-Export.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Masseur:innen
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Du darfst in deiner Praxis mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten, unabhängig vom Umsatz. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder Behandlung erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als QR-Code oder PDF, wenn der Gast einverstanden ist. Mitnehmen muss er ihn nicht. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen; eine mobile Kasse gehört zu deiner Praxis. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt die Schritte.
Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO steht der Prüfer unangekündigt in der Praxis, verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt den Kassenbestand. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.
Für Massagen entscheidet der Zweck über die Umsatzsteuer: Medizinische Massagen, die Physiotherapeut:innen oder medizinische Bademeister:innen auf ärztliche Verordnung als Heilbehandlung erbringen, können nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sein. Wellness-, Entspannungs- und Sportmassagen ohne Verordnung liegen bei 19 %. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Trinkgeld an angestellte Masseur:innen ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, Trinkgeld an dich als Inhaber:in ist Betriebseinnahme. Kläre das einmalig mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz dann pro Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Masseur:in eine elektronische Kasse?
Ich bin Physiotherapeut:in und umsatzsteuerbefreit – geht das mit Vono?
Funktioniert Vono, wenn ich mobil unterwegs bin?
Wie funktioniert Trinkgeld mit Karte?
Brauche ich zusätzliche Hardware?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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