Das Kassensystem für deine Heilpraktiker-Praxis.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Deine Arbeit lebt von Ruhe und Vertrauen. Ein Kassensystem mit Kabel und Terminal passt da nicht hin. Vono läuft auf deinem Smartphone: Behandlung antippen, bar oder mit Karte kassieren, Kassenbon per E-Mail oder QR-Code. Das Handy liegt in der Schublade, bis es gebraucht wird, und die Praxis bleibt ein Behandlungsraum, keine Ladentheke.
Der Tagesabschluss dauert ein Tippen, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web), ohne dass du Listen führen musst. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und trennt umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen von Produkten und Kursen mit 19 %. Trag dich auf die Warteliste ein, wenn deine Praxis dabei sein soll.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Sitzung zu Ende, leise bezahlen
Nach der Behandlung tippst du deine Leistung an. Die Patientin zahlt bar oder hält ihre Karte kurz an dein Handy, der Bon geht per E-Mail. Kein Terminal, das piept, kein Drucker, der rattert, und auf dem Bon steht die Leistung, nicht die Diagnose.
Erstanamnese und Folgetermin
Erstanamnese, Folgebehandlung, Paket aus fünf Sitzungen: Jede Leistung ist ein Artikel mit Preis und Steuersatz. Heilbehandlungen legst du umsatzsteuerfrei an, das Nahrungsergänzungsmittel aus dem Praxisregal mit 19 %. Beim Paket kassierst du den Gesamtbetrag einmal, mit klarer Beschreibung auf dem Bon.
Hausbesuch auf dem Land
Du fährst zu einem Patienten in die Uckermark, Netz ist keines da. Barzahlung geht trotzdem: In der Fassung für Deutschland kassiert die App weiter, kennzeichnet den Bon mit dem Hinweis auf den TSE-Ausfall und führt das Ausfallprotokoll, so wie es die KassenSichV vorsieht.
Patientin will den Beleg für die Krankenkasse
Viele Patient:innen reichen Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Der Kassenbon kommt als PDF per E-Mail mit Leistung, Betrag und Datum. Die Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker mit Name und Anschrift schreibst du zusätzlich mit deinem Praxisprogramm, der Bon dokumentiert die Zahlung.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Nur dein Smartphone
Keine Hardware, kein Terminal, kein Drucker. Die Kasse läuft auf deinem Handy, in der Praxis und beim Hausbesuch.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr der Patientin an dein Gerät halten. Keine Terminalmiete, keine Grundgebühr.
Bon per E-Mail
PDF im sauberen Layout, mit allen Pflichtangaben. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.
Barverkauf bei Netzausfall
Beim Hausbesuch ohne Empfang kassiert die App bar weiter, markiert den Bon mit dem Ausfallhinweis und führt das Ausfallprotokoll.
Tagesabschluss in Sekunden
Bestand eingeben, Soll-Ist-Vergleich, PDF als Kassenbericht für dich oder deine Steuerberatung.
Zugang für die Steuerberatung
Nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export. DSFinV-K-Export in der Fassung für Deutschland geplant.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Patient:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Webseite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Sprechzeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Heilpraktiker-Praxis
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht, auch für Heilpraktiker nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Was dahintersteckt, erklärt der Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Behandlung gehört ein Bon, den du anbietest, auf Papier oder elektronisch per E-Mail oder QR-Code. Mitnehmen muss ihn niemand. Was darauf gehört, steht im Ratgeber zur Belegausgabepflicht. Überweisungen laufen nicht über die Kasse, sie stehen auf dem Kontoauszug.
Jede Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Der Ratgeber zur Kassenmeldung führt durch das Formular.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch in eine Praxis. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse. Aufbewahrt wird zehn Jahre, unveränderbar nach GoBD. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung.
Für Heilpraktiker entscheidend ist die Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Nahrungsergänzungsmittel, Bücher, Entspannungskurse oder Wellnessanwendungen ohne medizinischen Zweck laufen mit 19 % (Bücher mit 7 %). Liegst du mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter 25.000 € im Vorjahr, greift die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. In der Fassung für Deutschland stellst du in Vono den Satz je Artikel ein, umsatzsteuerfrei, 7 oder 19 %. Welche Leistungen bei dir steuerfrei sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Heilpraktiker eine elektronische Kasse mit TSE?
Meine Behandlungen sind umsatzsteuerfrei – geht das mit Vono?
Kann ich Vono auch bei Hausbesuchen nutzen?
Wie aufwendig ist die Einrichtung?
Was passiert mit den Daten meiner Patient:innen?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Patient:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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