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Das Kassensystem für deine Heilpraktiker-Praxis.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Deine Arbeit lebt von Ruhe und Vertrauen. Ein Kassensystem mit Kabel und Terminal passt da nicht hin. Vono läuft auf deinem Smartphone: Behandlung antippen, bar oder mit Karte kassieren, Kassenbon per E-Mail oder QR-Code. Das Handy liegt in der Schublade, bis es gebraucht wird, und die Praxis bleibt ein Behandlungsraum, keine Ladentheke.

Der Tagesabschluss dauert ein Tippen, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web), ohne dass du Listen führen musst. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und trennt umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen von Produkten und Kursen mit 19 %. Trag dich auf die Warteliste ein, wenn deine Praxis dabei sein soll.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Sitzung zu Ende, leise bezahlen

Nach der Behandlung tippst du deine Leistung an. Die Patientin zahlt bar oder hält ihre Karte kurz an dein Handy, der Bon geht per E-Mail. Kein Terminal, das piept, kein Drucker, der rattert, und auf dem Bon steht die Leistung, nicht die Diagnose.

02

Erstanamnese und Folgetermin

Erstanamnese, Folgebehandlung, Paket aus fünf Sitzungen: Jede Leistung ist ein Artikel mit Preis und Steuersatz. Heilbehandlungen legst du umsatzsteuerfrei an, das Nahrungsergänzungsmittel aus dem Praxisregal mit 19 %. Beim Paket kassierst du den Gesamtbetrag einmal, mit klarer Beschreibung auf dem Bon.

03

Hausbesuch auf dem Land

Du fährst zu einem Patienten in die Uckermark, Netz ist keines da. Barzahlung geht trotzdem: In der Fassung für Deutschland kassiert die App weiter, kennzeichnet den Bon mit dem Hinweis auf den TSE-Ausfall und führt das Ausfallprotokoll, so wie es die KassenSichV vorsieht.

04

Patientin will den Beleg für die Krankenkasse

Viele Patient:innen reichen Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Der Kassenbon kommt als PDF per E-Mail mit Leistung, Betrag und Datum. Die Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker mit Name und Anschrift schreibst du zusätzlich mit deinem Praxisprogramm, der Bon dokumentiert die Zahlung.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Nur dein Smartphone

Keine Hardware, kein Terminal, kein Drucker. Die Kasse läuft auf deinem Handy, in der Praxis und beim Hausbesuch.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr der Patientin an dein Gerät halten. Keine Terminalmiete, keine Grundgebühr.

Bon per E-Mail

PDF im sauberen Layout, mit allen Pflichtangaben. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.

Barverkauf bei Netzausfall

Beim Hausbesuch ohne Empfang kassiert die App bar weiter, markiert den Bon mit dem Ausfallhinweis und führt das Ausfallprotokoll.

Tagesabschluss in Sekunden

Bestand eingeben, Soll-Ist-Vergleich, PDF als Kassenbericht für dich oder deine Steuerberatung.

Zugang für die Steuerberatung

Nur lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Umsätzen, Kassenbuch und DATEV-Export. DSFinV-K-Export in der Fassung für Deutschland geplant.

Online-Terminbuchung inklusive

Deine Patient:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Webseite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Sprechzeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE in der Heilpraktiker-Praxis

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht, auch für Heilpraktiker nicht. Du darfst mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Geldkassette und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Was dahintersteckt, erklärt der Ratgeber zur TSE-Pflicht.

Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Behandlung gehört ein Bon, den du anbietest, auf Papier oder elektronisch per E-Mail oder QR-Code. Mitnehmen muss ihn niemand. Was darauf gehört, steht im Ratgeber zur Belegausgabepflicht. Überweisungen laufen nicht über die Kasse, sie stehen auf dem Kontoauszug.

Jede Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Der Ratgeber zur Kassenmeldung führt durch das Formular.

Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch in eine Praxis. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse. Aufbewahrt wird zehn Jahre, unveränderbar nach GoBD. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung.

Für Heilpraktiker entscheidend ist die Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Nahrungsergänzungsmittel, Bücher, Entspannungskurse oder Wellnessanwendungen ohne medizinischen Zweck laufen mit 19 % (Bücher mit 7 %). Liegst du mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter 25.000 € im Vorjahr, greift die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. In der Fassung für Deutschland stellst du in Vono den Satz je Artikel ein, umsatzsteuerfrei, 7 oder 19 %. Welche Leistungen bei dir steuerfrei sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Heilpraktiker eine elektronische Kasse mit TSE?
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht, eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt. Kassierst du elektronisch, braucht die Kasse eine zertifizierte TSE, und zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Behandlung gehört ein Bon. Wer vor allem per Überweisung abrechnet, braucht oft gar keine Kasse. Was bei dir passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Meine Behandlungen sind umsatzsteuerfrei – geht das mit Vono?
Ja. Du legst deine Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG an, der Bon weist das entsprechend aus. Produkte und Kurse ohne Heilzweck bekommen ihren eigenen Satz, meist 19 %. Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, kommt der Hinweis auf den Bon. Welche Leistungen steuerfrei sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich Vono auch bei Hausbesuchen nutzen?
Ja, die Kasse läuft auf deinem Smartphone. Barzahlungen funktionieren auch ohne Internet, in der Fassung für Deutschland mit Ausfallhinweis auf dem Bon und automatischem Ausfallprotokoll. Kartenzahlungen brauchen eine Verbindung.
Wie aufwendig ist die Einrichtung?
Du registrierst dich mit deiner E-Mail-Adresse in der Vono-Verwaltung (Web), legst deine Kasse an und trägst deine Leistungen ein. In der Fassung für Deutschland wird die Cloud-TSE automatisch angebunden, und Vono bereitet die Angaben für die Kassenmeldung über Mein ELSTER vor. Danach öffnest du die Vono-App und kassierst.
Was passiert mit den Daten meiner Patient:innen?
Vono speichert keine Patientendaten und keine Diagnosen. Auf dem Bon stehen Leistung, Betrag, Datum und die Angaben nach KassenSichV, aber kein Name. Wenn du den Bon per E-Mail schickst, gibst du die Adresse nur für den Versand ein. Die Rechnung mit Patientendaten für die Versicherung schreibst du in deinem Praxisprogramm.
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Bons nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste, wenn es losgeht.
Können meine Patient:innen online einen Termin buchen?
Ja, das gehört dazu. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender auf deiner Vono-Webseite. Du legst Sprechzeiten, Termindauer und Pausen fest, deine Patient:innen wählen Tag und Uhrzeit und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Telefonische Termine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Ein Wertgutschein, der für steuerfreie Behandlungen und Produkte mit 19 % gilt, ist ein Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG: Umsatz und Umsatzsteuer entstehen erst beim Einlösen. Ob das bei dir so ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Warteliste

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