Das Kassensystem für dein Yoga- & Pilates-Studio.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Fünf Minuten vor der Stunde kommen die Drop-ins, danach will jemand eine Zehnerkarte, und zwischendurch geht ein Tee über die Theke. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Kachel antippen, Karte an das Handy, Kassenbon per E-Mail. Ohne Terminal, das die Ruhe im Empfangsbereich stört. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Kurse und Produkte laufen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg, Lehrende kassieren mit eigenem Login, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Drop-in vor der Stunde
Drei Leute wollen noch schnell bezahlen. Drop-in als Kachel, Karte am Handy oder Bargeld mit Wechselgeldanzeige, QR-Code, nächste Person. In zwei Minuten sind alle auf der Matte, und jeder Beleg ist erstellt und angeboten.
Zehnerkarte mit Karte
Eine Teilnehmerin kauft zehn Einheiten. Zehnerkarte als Artikel, Girocard an dein Smartphone, Kassenbon per E-Mail. Wie viele Einheiten sie noch hat, führst du in deinem Buchungssystem, Vono kassiert.
Workshop am Wochenende
Der Workshop in deinem Studio in Freiburg wird vor Ort bezahlt. Eigener Artikel mit Workshop-Preis, Zahlung bar oder Karte, Beleg per E-Mail. In der Auswertung siehst du, wie viel der Workshop gebracht hat und ob sich die Gastlehrerin gelohnt hat.
Tee, Matte, Block
Produkte gehen über dieselbe Kasse: Tee zum Mitnehmen mit 7 %, Matte mit 19 %, Kurs mit seinem Satz. Alles auf einem Beleg, in den Exporten nach Steuersatz getrennt, so wie der DSFinV-K-Export es später braucht.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kurse, Karten, Produkte
Drop-in, Zehnerkarte, Monatskarte, Workshop, Tee, Matten – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr. Keine Terminalmiete, kein Gerät im Empfangsbereich.
Kassenbon per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben, in der Fassung für Deutschland mit TSE-Daten nach § 6 KassenSichV. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.
Kurse und Produkte getrennt
Unterschiedliche Steuersätze auf einem Beleg und in den Exporten sauber getrennt. Welche Sätze für Unterricht, Tee und Matten gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zugänge für Lehrende
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Auswertung
Was läuft: Drop-ins, Zehnerkarten, Workshops? Umsatz nach Tag, Woche, Monat und Top-Artikel in der Vono-Verwaltung (Web).
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE im Yoga- und Pilates-Studio
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Ein Studio darf Drop-ins, Zehnerkarten und Teeverkauf mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, für den Drop-in genauso wie für den Tee. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn die Teilnehmerin einverstanden ist; mitnehmen muss sie ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr dazu im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Ein zweiter Studiostandort wird als eigene Betriebsstätte gemeldet, die Außerbetriebnahme ebenso. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt, wie das geht.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch mitten in der Mittagsstunde. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Bei der Umsatzsteuer sind Yoga- und Pilates-Kurse in der Regel mit 19 % steuerpflichtig; eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 oder Nr. 22 UStG kommt nur in Sonderfällen in Frage, etwa bei anerkannten Ausbildungen. Tee zum Mitnehmen läuft mit 7 %, Tee zum Trinken vor Ort und Matten mit 19 %. Online-Buchungen mit Vorauszahlung laufen nicht über die Kasse. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus. Welche Sätze bei dir gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung; in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
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