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Das Kassensystem für Personal Trainer:innen.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Du trainierst im Park, beim Kunden zu Hause oder in einem gemieteten Studio. Die Kasse muss mit und darf nichts wiegen. Vono läuft auf deinem Smartphone: Einheit antippen, bar oder Karte am Handy, Kassenbon per E-Mail. Kein Terminal in der Sporttasche, kein Quittungsblock, keine Liste, die du abends abtippst.

Auch im Park ohne Netz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachgetragen. Deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Einheit im Park, bar bezahlt

Nach dem Training im Englischen Garten gibt dir die Kundin 70 € bar. Kachel antippen, erhaltenen Betrag eingeben, Beleg per E-Mail. Ohne Netz speichert Vono den Beleg und trägt ihn nach, sobald du wieder Empfang hast.

02

Zehnerkarte mit Karte

Ein Kunde kauft zehn Einheiten im Voraus. Du legst die Zehnerkarte als Artikel an, er zahlt mit Karte an deinem Handy, der Beleg geht per E-Mail. Die Umsatzsteuer auf die Vorauszahlung entsteht bei Vereinnahmung; wie du die Karte buchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

03

Kleingruppe am Samstag

Vier Leute zahlen je 20 € für das Gruppentraining. Vier Belege in einer Minute: Kachel, Zahlung, QR-Code, nächste Person. Wer mit Karte zahlt, hält sie an dein Handy, wer bar zahlt, bekommt das Wechselgeld angezeigt.

04

Ernährungsplan als Zusatz

Du verkaufst einen Ernährungsplan als Zusatzleistung. Eigener Artikel, eigener Preis, auf demselben Kassenbon wie das Training oder einzeln. In der Auswertung siehst du, was neben dem Training noch Umsatz bringt.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Park, Studio, Hausbesuch

Die Kasse läuft auf deinem Handy und ist überall dabei. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgetragen.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone, auch auf der Wiese. Keine Terminalmiete, kein Gerät in der Tasche.

Einheiten und Zehnerkarten

Einzeltraining, Zehnerkarte, Gruppentraining, Ernährungsplan – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.

Kassenbon per E-Mail

PDF mit allen Pflichtangaben, direkt ins Postfach. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.

Monat im Blick

Umsatz nach Tag, Woche, Monat, Bar und Karte getrennt, in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).

Zugang für die Steuerberatung

Lesender Zugang mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. In der Fassung für Deutschland kommt der DSFinV-K-Export dazu.

Online-Terminbuchung inklusive

Deine Kund:innen buchen ihre Trainingseinheit selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Trainingszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE für Personal Trainer:innen

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer Trainingseinheiten bar kassiert, darf sie in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer sich alles überweisen lässt, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.

Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Einheit erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als PDF per E-Mail, wenn der Kunde einverstanden ist. Mitnehmen muss ihn niemand. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Eine mobile Kasse, die mit dir vom Park ins Studio fährt, gehört zu deiner Betriebsstätte und wird einmal gemeldet. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.

Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.

Personal Training liegt bei 19 % Umsatzsteuer, es ist keine Heilbehandlung und kein Schulunterricht. Wer aber mit allem unter 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr bleibt, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer arbeiten, dann steht auf dem Beleg der Hinweis auf § 19 statt eines Steuersatzes. Zehnerkarten sind Vorauszahlungen, auf die die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung entsteht. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Kläre das mit deiner Steuerberatung.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Personal Trainer eine elektronische Kasse?
Nein, eine Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Du darfst bar bezahlte Einheiten in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen. Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE, muss zu jedem Verkauf einen Beleg anbieten und die Kasse über ELSTER melden. Überweisungen laufen an der Kasse vorbei. Was zu dir passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Funktioniert Vono im Park ohne Netz?
Barverkäufe ja: Der Beleg wird gespeichert und nachgetragen, sobald du wieder Verbindung hast; in der Fassung für Deutschland wird der Ausfall der Verbindung zur TSE vermerkt, wie es die KassenSichV verlangt. Kartenzahlungen brauchen Netz, im Park meist kein Problem.
Kann ich Zehnerkarten verkaufen?
Ja, als eigenen Artikel mit dem Preis für zehn Einheiten. Der Kunde zahlt einmal und bekommt einen Beleg. Wie viele Einheiten er noch hat, führst du selbst, Vono hat keine Kundenverwaltung. Die buchhalterische Behandlung der Vorauszahlung klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ich bin Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer – geht das?
Ja. Du legst deine Leistungen ohne Umsatzsteuer an, der Kassenbon trägt den Hinweis auf § 19 UStG. Ob die Kleinunternehmerregelung mit ihren Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Kartenzahlungen direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV, DSFinV-K-Export und Hilfe bei der Kassenmeldung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste:r, wenn es losgeht.
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Ja, das gehört dazu. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender mit eigener Seite, mehr dazu unter Meine Seite. Du legst Trainingszeiten, Dauer und Pausen fest, deine Kund:innen wählen Tag und Uhrzeit und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Feste Termine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Steuerlich gilt § 3 Abs. 13 bis 15 UStG: Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf, beim Mehrzweck-Gutschein erst beim Einlösen. Welche Art du ausgibst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
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