Das Kassensystem für Personal Trainer:innen.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Du trainierst im Park, beim Kunden zu Hause oder in einem gemieteten Studio. Die Kasse muss mit und darf nichts wiegen. Vono läuft auf deinem Smartphone: Einheit antippen, bar oder Karte am Handy, Kassenbon per E-Mail. Kein Terminal in der Sporttasche, kein Quittungsblock, keine Liste, die du abends abtippst.
Auch im Park ohne Netz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachgetragen. Deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Einheit im Park, bar bezahlt
Nach dem Training im Englischen Garten gibt dir die Kundin 70 € bar. Kachel antippen, erhaltenen Betrag eingeben, Beleg per E-Mail. Ohne Netz speichert Vono den Beleg und trägt ihn nach, sobald du wieder Empfang hast.
Zehnerkarte mit Karte
Ein Kunde kauft zehn Einheiten im Voraus. Du legst die Zehnerkarte als Artikel an, er zahlt mit Karte an deinem Handy, der Beleg geht per E-Mail. Die Umsatzsteuer auf die Vorauszahlung entsteht bei Vereinnahmung; wie du die Karte buchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kleingruppe am Samstag
Vier Leute zahlen je 20 € für das Gruppentraining. Vier Belege in einer Minute: Kachel, Zahlung, QR-Code, nächste Person. Wer mit Karte zahlt, hält sie an dein Handy, wer bar zahlt, bekommt das Wechselgeld angezeigt.
Ernährungsplan als Zusatz
Du verkaufst einen Ernährungsplan als Zusatzleistung. Eigener Artikel, eigener Preis, auf demselben Kassenbon wie das Training oder einzeln. In der Auswertung siehst du, was neben dem Training noch Umsatz bringt.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Park, Studio, Hausbesuch
Die Kasse läuft auf deinem Handy und ist überall dabei. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgetragen.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, auch auf der Wiese. Keine Terminalmiete, kein Gerät in der Tasche.
Einheiten und Zehnerkarten
Einzeltraining, Zehnerkarte, Gruppentraining, Ernährungsplan – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Kassenbon per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben, direkt ins Postfach. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.
Monat im Blick
Umsatz nach Tag, Woche, Monat, Bar und Karte getrennt, in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. In der Fassung für Deutschland kommt der DSFinV-K-Export dazu.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihre Trainingseinheit selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Trainingszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Personal Trainer:innen
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer Trainingseinheiten bar kassiert, darf sie in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer sich alles überweisen lässt, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Einheit erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als PDF per E-Mail, wenn der Kunde einverstanden ist. Mitnehmen muss ihn niemand. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Eine mobile Kasse, die mit dir vom Park ins Studio fährt, gehört zu deiner Betriebsstätte und wird einmal gemeldet. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.
Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.
Personal Training liegt bei 19 % Umsatzsteuer, es ist keine Heilbehandlung und kein Schulunterricht. Wer aber mit allem unter 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr bleibt, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer arbeiten, dann steht auf dem Beleg der Hinweis auf § 19 statt eines Steuersatzes. Zehnerkarten sind Vorauszahlungen, auf die die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung entsteht. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Personal Trainer eine elektronische Kasse?
Funktioniert Vono im Park ohne Netz?
Kann ich Zehnerkarten verkaufen?
Ich bin Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer – geht das?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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