Das Kassensystem für deine Tanzschule.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Kursgebühren, Schnupperstunden, Getränke am Tanzabend: In der Tanzschule wird an vielen Stellen kassiert. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Kurs antippen, Karte an das Handy, Kassenbon per E-Mail. An der Bar beim Tanzabend dieselbe App, Getränke als Kacheln. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Kurse und Getränke laufen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg, dein Team kassiert mit eigenem Login, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Kursgebühr am ersten Abend
Das Paar zahlt den Grundkurs beim ersten Termin mit Karte an deinem Handy. Kurs als Kachel, Zahlung, Kassenbon per E-Mail. Kein Terminal an der Anmeldung, keine Überweisung, der du nachlaufen musst, kein Quittungsblock in der Schublade.
Schnupperstunde bar
Ein Neuling zahlt die Schnupperstunde bar. Kachel antippen, Erhaltenes eingeben, Wechselgeld ablesen, QR-Code zeigen. In der Auswertung siehst du, wie viele Schnupperstunden zu Kursen werden.
Tanzabend mit Bar
Beim Tanzabend verkaufst du Getränke. Dieselbe App, Getränke als Kacheln mit 19 %, Trinkgeld optional, Karte am Handy. Kurse und Getränke laufen in der Auswertung getrennt nach Steuersatz, so wie der DSFinV-K-Export sie später braucht.
Zwei Tanzlehrer, ein Konto
Deine Tanzlehrer kassieren mit eigenem Login am Kassen-Handy. Jeder Beleg trägt den Namen. Für einen zweiten Standort in Dresden legst du eine zweite Kasse unter demselben Konto an und meldest sie als eigene Betriebsstätte.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kurse, Stunden, Getränke
Grundkurs, Aufbaukurs, Einzelstunde, Schnupperstunde, Getränke – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, auch für Kursgebühren. Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr. Keine Terminalmiete, kein Gerät an der Anmeldung.
Kassenbon per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben. Alternativ QR-Code oder WhatsApp. In der Fassung für Deutschland mit TSE-Daten nach § 6 KassenSichV.
Kurse und Getränke getrennt
Unterschiedliche Steuersätze auf einem Beleg und in den Exporten sauber getrennt. Welche Sätze für Unterricht und Bar gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zugänge fürs Team
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Auswertung nach Kursen
Welche Kurse laufen, wie viel bringt der Tanzabend? Umsatz nach Tag, Woche, Monat und Top-Artikel in der Vono-Verwaltung (Web).
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Tanzschule
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Eine Tanzschule darf Kursgebühren und Getränkeumsätze mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, für die Kursgebühr genauso wie für die Cola am Tanzabend. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn die Kundschaft einverstanden ist; mitnehmen muss sie ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert.
Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Eine zweite Kasse an der Bar oder ein zweiter Standort werden ebenfalls gemeldet, die Außerbetriebnahme auch. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt, wie das geht.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, auch während eines Tanzabends. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Bei der Umsatzsteuer ist die Tanzschule ein Sonderfall: Tanzunterricht ist in der Regel mit 19 % steuerpflichtig, eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG kommt nur mit Bescheinigung der Landesbehörde für berufsvorbereitenden Unterricht in Frage. Getränke zum Verzehr vor Ort laufen immer mit 19 %. Trinkgeld an der Bar ist für deine Angestellten steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), für dich als Inhaber:in Betriebseinnahme. Welche Sätze bei dir gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung; in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Tanzschule eine elektronische Kasse?
Kann ich Kursgebühren und Getränke mit einer Kasse kassieren?
Gibt es eine Teilnehmerverwaltung?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Können meine Tanzlehrer selbst kassieren?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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