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Das Kassensystem für Nachhilfe.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Eltern zahlen die Einheit oft bar an der Tür oder die Zehnerkarte mit Karte. Sobald du diese Zahlungen elektronisch erfasst, braucht jeder Vorgang eine TSE und einen Beleg mit allen Pflichtangaben. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Einheit antippen, bar oder Karte, Kassenbon per E-Mail an die Eltern. Kein Terminal, kein Quittungsblock, keine Liste, die du am Monatsende abtippst.

Ob zu Hause, beim Schüler oder in einem kleinen Lernstudio: Die Kasse ist auf deinem Handy dabei, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Einheit bar an der Tür

Die Mutter gibt dir 35 € bar mit. Kachel antippen, erhaltenen Betrag eingeben, Beleg per E-Mail an die Eltern. Kein Zettel, keine Liste, die du am Monatsende abtippst, und die Eltern haben den Nachweis fürs eigene Haushaltsbuch gleich im Postfach.

02

Zehnerkarte mit Karte

Die Eltern kaufen zehn Einheiten im Voraus. Du legst die Zehnerkarte als eigenen Artikel an, sie zahlen mit Karte an deinem Handy, der Beleg geht per E-Mail. Die Umsatzsteuer auf die Vorauszahlung entsteht bei Vereinnahmung; wie du die Karte buchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

03

Hausbesuch beim Schüler

Du unterrichtest beim Schüler zu Hause in Köln-Ehrenfeld. Die Kasse fährt auf deinem Handy mit, Bargeld kassierst du auch ohne Netz, die Belege werden nachgetragen, sobald du wieder Empfang hast. Kartenzahlungen brauchen eine Verbindung.

04

Kleines Lernstudio mit zwei Lehrkräften

Eine zweite Lehrkraft kassiert mit eigenem Login auf dem Handy des Studios. Jeder Beleg trägt ihren Namen, in der Vono-Verwaltung (Web) siehst du die Umsätze je Person und je Fach, von Mathe bis Latein.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Einheiten und Zehnerkarten

Einzelstunde, Doppelstunde, Zehnerkarte, Prüfungsvorbereitung – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.

Kassenbon per E-Mail an die Eltern

PDF mit allen Pflichtangaben, direkt ins Postfach. Alternativ QR-Code oder WhatsApp, Papier über den Systemdruck deines Handys.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein zusätzliches Gerät.

Zu Hause, beim Schüler, im Studio

Die Kasse läuft auf deinem Handy. Barverkäufe funktionieren auch ohne Netz, die Belege werden nachgetragen.

Übersicht über den Monat

Umsatz nach Tag, Woche, Monat, Bar und Karte getrennt, in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).

Zugang für die Steuerberatung

Lesender Zugang mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. In der Fassung für Deutschland kommt der DSFinV-K-Export dazu.

Online-Terminbuchung inklusive

Eltern und Schüler:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Unterrichtszeiten, Pausen, Ferien und Feiertage sind eingerechnet.

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE für Nachhilfelehrer:innen

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer Nachhilfe nebenbei gibt und das Geld bar bekommt, darf es in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer sich nur überweisen lässt, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.

Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Einheit erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als PDF per E-Mail, wenn die Eltern einverstanden sind. Mitnehmen muss ihn niemand. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen; eine mobile Kasse gehört zu deinem Lernstudio oder deiner Wohnung als Betriebsstätte. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.

Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.

Beim Steuersatz gilt für Nachhilfe eine Besonderheit: Unterricht kann nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei sein, wenn er als Schulunterricht gilt oder auf eine Prüfung vorbereitet und in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt, etwa für ein Nachhilfeinstitut. Ohne Bescheinigung liegt Nachhilfe bei 19 %. Wer mit allem unter 25.000 € Vorjahresumsatz bleibt, was bei nebenberuflicher Nachhilfe häufig ist, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ganz ohne Umsatzsteuer arbeiten. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Kläre das mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Nachhilfelehrerin eine elektronische Kasse?
Nein, eine Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Du darfst bar bezahlte Einheiten in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen. Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE, muss zu jedem Verkauf einen Beleg anbieten und die Kasse über ELSTER melden. Überweisungen laufen an der Kasse vorbei. Was zu dir passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ich bin Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer – geht das mit Vono?
Ja. Du legst deine Einheiten ohne Umsatzsteuer an, der Kassenbon trägt den Hinweis auf § 19 UStG. Ob du unter der Grenze von 25.000 € Vorjahresumsatz bleibst oder dein Unterricht nach § 4 Nr. 21 UStG befreit ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Können Eltern den Beleg per E-Mail bekommen?
Ja. Nach der Zahlung gibst du die E-Mail-Adresse ein, der Beleg geht als PDF ins Postfach. Ein elektronischer Beleg ist nach der KassenSichV zulässig, wenn die Eltern einverstanden sind. Alternativ zeigst du einen QR-Code oder schickst ihn per WhatsApp.
Wie kassiere ich eine Zehnerkarte?
Als eigenen Artikel mit dem Preis für zehn Einheiten. Die Eltern zahlen einmal, bekommen einen Beleg. Die einzelnen Einheiten musst du dann nicht mehr kassieren; wie viele noch offen sind, führst du selbst, Vono hat keine Schülerverwaltung. Die buchhalterische Behandlung der Vorauszahlung klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Kartenzahlungen direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV, DSFinV-K-Export und Hilfe bei der Kassenmeldung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste:r, wenn es losgeht.
Können Eltern online einen Termin buchen?
Ja, das gehört dazu. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender mit eigener Seite, mehr dazu unter Meine Seite. Du legst Unterrichtszeiten, Dauer und Pausen fest, Eltern wählen Tag und Uhrzeit für Probestunde oder Prüfungsvorbereitung und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Feste Wochentermine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Steuerlich gilt § 3 Abs. 13 bis 15 UStG: Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf, beim Mehrzweck-Gutschein erst beim Einlösen. Welche Art du ausgibst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
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