Das Kassensystem für Musikunterricht.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Die Gitarrenstunde wird bar bezahlt, die Monatspauschale mit Karte, und ab und zu gehen ein Satz Saiten oder ein Notenheft mit. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Stunde antippen, bar oder Karte, Kassenbon per E-Mail an die Eltern. Ohne Terminal, das im Unterrichtsraum herumliegt, ohne Quittungsblock, ohne Liste, die du am Monatsende abtippst.
Unterricht und Verkauf stehen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Stunde bar bezahlt
Nach der Stunde gibt der Schüler die 30 € der Eltern ab. Kachel antippen, erhaltenen Betrag eingeben, Beleg per E-Mail an die Eltern. Kein Umschlag, keine Liste, kein Nachfragen am Monatsende, wer schon bezahlt hat.
Monatspauschale mit Karte
Die Eltern zahlen die Pauschale beim Abholen mit Karte an deinem Handy. Du legst die Pauschale als Artikel an, der Beleg geht per E-Mail. Wer die Pauschale überweist, taucht in der Kasse nicht auf; wie du beides in der Buchhaltung zusammenführst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Saiten und Noten
Ein Satz Saiten und ein Notenheft gehen mit. Unterricht und Produkte stehen auf einem Kassenbon, jeweils mit ihrem Steuersatz: der Unterricht gegebenenfalls steuerfrei, die Saiten mit 19 %, das gedruckte Notenheft mit 7 %. Kein zweiter Beleg, keine Notiz.
Mehrere Lehrkräfte im Haus
In deiner kleinen Musikschule in Dresden unterrichten drei Personen. Jede kassiert mit eigenem Login auf dem Handy der Schule, jeder Beleg trägt den Namen. In der Vono-Verwaltung (Web) siehst du die Umsätze je Person und je Instrument.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Stunden, Pauschalen, Zubehör
Einzelstunde, Monatspauschale, Workshop, Saiten, Noten – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Kassenbon per E-Mail
PDF mit allen Pflichtangaben an die Eltern. Alternativ QR-Code oder WhatsApp, Papier über den Systemdruck deines Handys.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät im Unterrichtsraum.
Unterricht und Verkauf getrennt
Steuerfreier Unterricht, Noten mit 7 %, Zubehör mit 19 % auf einem Kassenbon, je Position korrekt gerechnet. Welche Sätze gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zugänge für Lehrkräfte
Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Schüler:innen und ihre Eltern buchen Probestunden und Einzeltermine selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Ferien und Feiertage sind eingerechnet.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Musiklehrer:innen
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer Unterrichtsgeld bar entgegennimmt, darf es in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer Pauschalen nur per Überweisung oder Lastschrift einzieht, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Stunde erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als PDF per E-Mail, wenn die Eltern einverstanden sind. Mitnehmen muss ihn niemand. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.
Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.
Beim Steuersatz gilt für Musikunterricht eine Besonderheit: Unterricht kann nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei sein, wenn er auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet oder als Schulunterricht gilt und in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt. Ohne Bescheinigung liegt der Unterricht bei 19 %. Saiten und Zubehör liegen immer bei 19 %, gedruckte Noten bei 7 %. Wer mit allem unter 25.000 € Vorjahresumsatz bleibt, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer arbeiten. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Musiklehrer eine elektronische Kasse?
Kann ich Monatspauschalen kassieren?
Mein Unterricht ist umsatzsteuerbefreit – geht das?
Können Eltern den Beleg per E-Mail bekommen?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können Eltern online einen Termin buchen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
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