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Das Kassensystem für Musikunterricht.

Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen

Die Gitarrenstunde wird bar bezahlt, die Monatspauschale mit Karte, und ab und zu gehen ein Satz Saiten oder ein Notenheft mit. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Stunde antippen, bar oder Karte, Kassenbon per E-Mail an die Eltern. Ohne Terminal, das im Unterrichtsraum herumliegt, ohne Quittungsblock, ohne Liste, die du am Monatsende abtippst.

Unterricht und Verkauf stehen mit ihrem jeweiligen Steuersatz auf einem Beleg, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.

Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.

Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.

Barzahlung: immer möglich

Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.

Kartenzahlung: optional

Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.

Aus dem Alltag

Typische Situationen an der Kasse.

01

Stunde bar bezahlt

Nach der Stunde gibt der Schüler die 30 € der Eltern ab. Kachel antippen, erhaltenen Betrag eingeben, Beleg per E-Mail an die Eltern. Kein Umschlag, keine Liste, kein Nachfragen am Monatsende, wer schon bezahlt hat.

02

Monatspauschale mit Karte

Die Eltern zahlen die Pauschale beim Abholen mit Karte an deinem Handy. Du legst die Pauschale als Artikel an, der Beleg geht per E-Mail. Wer die Pauschale überweist, taucht in der Kasse nicht auf; wie du beides in der Buchhaltung zusammenführst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

03

Saiten und Noten

Ein Satz Saiten und ein Notenheft gehen mit. Unterricht und Produkte stehen auf einem Kassenbon, jeweils mit ihrem Steuersatz: der Unterricht gegebenenfalls steuerfrei, die Saiten mit 19 %, das gedruckte Notenheft mit 7 %. Kein zweiter Beleg, keine Notiz.

04

Mehrere Lehrkräfte im Haus

In deiner kleinen Musikschule in Dresden unterrichten drei Personen. Jede kassiert mit eigenem Login auf dem Handy der Schule, jeder Beleg trägt den Namen. In der Vono-Verwaltung (Web) siehst du die Umsätze je Person und je Instrument.

Was für dich zählt

Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.

Stunden, Pauschalen, Zubehör

Einzelstunde, Monatspauschale, Workshop, Saiten, Noten – als Kacheln mit Preis und Steuersatz.

Kassenbon per E-Mail

PDF mit allen Pflichtangaben an die Eltern. Alternativ QR-Code oder WhatsApp, Papier über den Systemdruck deines Handys.

Karte ohne Terminal

Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät im Unterrichtsraum.

Unterricht und Verkauf getrennt

Steuerfreier Unterricht, Noten mit 7 %, Zubehör mit 19 % auf einem Kassenbon, je Position korrekt gerechnet. Welche Sätze gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Zugänge für Lehrkräfte

Eigene Logins, Storno nur für eigene Belege vom selben Tag, Auswertung bleibt bei dir.

Zugang für die Steuerberatung

Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export.

Online-Terminbuchung inklusive

Deine Schüler:innen und ihre Eltern buchen Probestunden und Einzeltermine selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Ferien und Feiertage sind eingerechnet.

Gutscheine verkaufen und einlösen

Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.

Auch in deiner Kasse

Was sonst noch dabei ist.

  • Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
  • Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
  • Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
  • Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
  • Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
  • Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
  • Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
  • Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
  • Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
  • 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Gesetzliche Lage

Kasse und TSE für Musiklehrer:innen

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer Unterrichtsgeld bar entgegennimmt, darf es in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer Pauschalen nur per Überweisung oder Lastschrift einzieht, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.

Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder bar oder mit Karte bezahlten Stunde erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als PDF per E-Mail, wenn die Eltern einverstanden sind. Mitnehmen muss ihn niemand. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.

Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Gemeldet wird je Betriebsstätte, immer mit allen Kassen. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.

Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.

Beim Steuersatz gilt für Musikunterricht eine Besonderheit: Unterricht kann nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei sein, wenn er auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet oder als Schulunterricht gilt und in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt. Ohne Bescheinigung liegt der Unterricht bei 19 %. Saiten und Zubehör liegen immer bei 19 %, gedruckte Noten bei 7 %. Wer mit allem unter 25.000 € Vorjahresumsatz bleibt, kann als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer arbeiten. Das ändert nichts an TSE und Bonpflicht, aber am Steuersatz deiner Artikel. Kläre das mit deiner Steuerberatung.

Das ist eine allgemeine Orientierung zum deutschen Recht und keine Steuerberatung. Ob du elektronisch kassierst, welche TSE du brauchst und was auf deinen Kassenbon gehört, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt. Vono ist derzeit in Österreich im Einsatz; die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
FAQ

Fragen aus deiner Branche.

Brauche ich als Musiklehrer eine elektronische Kasse?
Nein, eine Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Du darfst bar bezahlte Stunden in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen. Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE, muss zu jedem Verkauf einen Beleg anbieten und die Kasse über ELSTER melden. Überweisungen und Lastschriften laufen an der Kasse vorbei. Was zu dir passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich Monatspauschalen kassieren?
Ja, als eigenen Artikel mit Pauschalpreis. Die Eltern zahlen einmal bar oder mit Karte und bekommen einen Beleg. Pauschalen, die überwiesen werden, buchst du nicht in der Kasse. Die buchhalterische Behandlung klärst du mit deiner Steuerberatung.
Mein Unterricht ist umsatzsteuerbefreit – geht das?
Ja. Du legst deine Stunden als steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG an, Produkte wie Saiten mit 19 % und Noten mit 7 %. Der Kassenbon weist jede Position mit ihrem Satz aus. Ob und welche deiner Leistungen befreit sind und ob du die Bescheinigung der Landesbehörde brauchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Können Eltern den Beleg per E-Mail bekommen?
Ja. Nach der Zahlung gibst du die Adresse ein, der Beleg geht als PDF ins Postfach. Ein elektronischer Beleg ist nach der KassenSichV zulässig, wenn die Eltern einverstanden sind. Alternativ QR-Code oder WhatsApp.
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ein Smartphone mit NFC und ein kostenloses Konto bei unserem Zahlungsdienstleister, das du bei der Einrichtung anlegst. Danach nimmst du Kartenzahlungen direkt mit der Vono-App entgegen, ohne Terminal.
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV, DSFinV-K-Export und Hilfe bei der Kassenmeldung. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste:r, wenn es losgeht.
Können Eltern online einen Termin buchen?
Ja, das gehört dazu. Jede Kasse hat einen eigenen Buchungskalender mit eigener Seite, mehr dazu unter Meine Seite. Du legst Unterrichtszeiten, Stundendauer und Pausen fest, Eltern wählen Tag und Uhrzeit für Probestunde oder Nachholtermin und bekommen Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Feste Wochentermine und Sperrzeiten trägst du selbst ein.
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Ja. Du wählst den Betrag, kassierst bar oder mit Karte, und der Gutschein geht als PDF mit QR-Code per E-Mail oder WhatsApp raus. Beim Einlösen scannst du den Code oder tippst ihn ein; teilweise Einlösen geht auch, der Rest bleibt auf dem Gutschein. Steuerlich gilt § 3 Abs. 13 bis 15 UStG: Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf, beim Mehrzweck-Gutschein erst beim Einlösen. Welche Art du ausgibst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
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