Das Kassensystem für deine Schneiderei.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Saum kürzen, Reißverschluss tauschen, Hose enger machen: Viele kleine Beträge, oft bar bezahlt, dazu Anzahlungen für Maßarbeit. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Änderung antippen, bar oder Karte, Kassenbon per QR-Code. Ohne Kassensystem, das auf dem Zuschneidetisch Platz braucht. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Jeder Beleg ist vollständig, jede Anzahlung nachvollziehbar, und deine Steuerberatung sieht alles in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Abholung: drei Änderungen, ein Beleg
Eine Kundin holt Hose, Rock und Mantel ab. Du tippst die drei Änderungen aus deiner Schnellwahl an, sie zahlt bar oder mit Karte an deinem Handy, scannt den QR-Code, fertig. Preise für Standardänderungen legst du einmal als Kacheln an und änderst sie, wenn der Stoffpreis steigt.
Anzahlung für das Maßhemd
Beim Maßnehmen zahlt der Kunde 60 € an. Du kassierst als freien Betrag mit Beschreibung „Anzahlung Maßhemd“, bei Abholung den Rest. Beide Belege tragen alle Pflichtangaben und sind in der Auswertung nachvollziehbar, auch für den Steuerberater, der die Umsatzsteuer auf die Anzahlung schon im Monat der Zahlung anmeldet.
Kleinbetrag, Karte, kein Terminal
Knopf annähen, 4 €, die Kundin hat nur Karte. Mit Tap-to-Pay hält sie die Girocard an dein Smartphone, fertig. Keine Mindestbeträge, kein Terminal, keine Grundgebühr.
Stoff und Zutaten mitverkauft
Manchmal geht ein Stück Stoff, ein Futter oder Garn mit. Produkt und Dienstleistung stehen auf einem Beleg, jeweils mit Steuersatz. Kein zweiter Beleg, keine Notiz auf dem Zettel, keine Nachfrage vom Finanzamt, warum der Bon nicht zum Kassenbericht passt.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Änderungen als Kacheln
Saum, Reißverschluss, Taille, Ärmel, Futter – mit Preis und Steuersatz, in deiner Reihenfolge. Sonderarbeiten als freier Betrag.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, auch für Kleinbeträge. Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr. Keine Terminalmiete, kein Gerät auf dem Tisch.
Kassenbon per QR-Code
Die Kundin scannt den Code, der Beleg landet auf ihrem Handy. Alternativ per E-Mail oder Druck über dein Handy. So erfüllst du die Belegausgabepflicht ohne Papierrolle.
Kassenbuch ohne Zettel
Jeder Barbeleg erhöht den Kassenstand, Einlagen und Entnahmen buchst du in der App, Soll-Ist-Vergleich am Abend. So, wie die GoBD es verlangen.
Auswertung
Welche Änderungen laufen am meisten, wie viel Umsatz bringt die Maßarbeit? Umsatz nach Tag, Woche, Monat und Top-Artikel in der Vono-Verwaltung (Web).
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. Der DSFinV-K-Export für die Kassen-Nachschau gehört zur Fassung für Deutschland.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Beleg parken
Ein Kunde geht noch einmal zum Regal oder holt sein Portemonnaie aus dem Auto? Du parkst den offenen Beleg, kassierst den nächsten Kunden und führst den geparkten später weiter.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Schneiderei
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Eine Änderungsschneiderei darf ihre Bareinnahmen mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab. Was das genau heißt, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auch für 4 € Knopf annähen. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn die Kundin einverstanden ist; mitnehmen muss sie ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert.
Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Auch die Außerbetriebnahme ist zu melden. Der Ratgeber zur Kassenmeldung zeigt, wie das geht.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt während der Öffnungszeiten. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Zwei Punkte sind in der Schneiderei besonders: Für Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit der Zahlung, nicht erst bei Abholung, deshalb gehört jede Anzahlung auf einen eigenen Beleg. Und wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus; der Beleg trägt dann den Hinweis auf § 19. Beides klärst du mit deiner Steuerberatung, bevor du die Artikel anlegst.
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