Das Kassensystem für deine Boutique.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Deine Boutique lebt von Beratung und Atmosphäre, nicht von einer Kassentheke mit Bildschirm. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Artikel antippen oder Betrag eingeben, Karte an das Handy, Kassenbon per QR-Code oder E-Mail. Das Handy liegt in der Schublade, bis es gebraucht wird, und das Terminal mit Kabel und Grundgebühr entfällt.
Umtausch löst du per Storno, und in der Auswertung siehst du, was sich verkauft. Deine Steuerberatung schaut in der Vono-Verwaltung (Web) selbst nach. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung: Sie sichert jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab und erstellt Bons mit allen Pflichtangaben nach KassenSichV. Trag dich auf die Warteliste ein, wenn dein Laden dabei sein soll.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Kleid, Schal, Tasche
Die Kundin nimmt drei Teile. Du tippst die Beträge von den Preisschildern ein oder wählst die Artikel aus deiner Liste, Vono rechnet zusammen, alles mit 19 %. Sie zahlt mit Karte an deinem Handy und bekommt den Bon per E-Mail, bei einem Einkauf über 250 € brutto auf Wunsch mit ihrer Adresse als Rechnung aus deinem Rechnungsprogramm.
Umtausch nach zwei Wochen
Das Geschenk passt nicht. Du stornierst den Bon, Vono erstellt den Stornobon, bei Kartenzahlung geht der Betrag zurück auf die Karte. Als Inhaberin kannst du jeden Bon stornieren, egal wie alt. In der Fassung für Deutschland ist auch der Storno ein eigener, über die TSE abgesicherter Vorgang, so bleibt er für den Prüfer nachvollziehbar.
Samstag mit Aushilfe
Deine Aushilfe kassiert mit eigenem Login am Kassen-Handy. Jeder Bon trägt ihren Namen, stornieren darf sie nur eigene Bons vom selben Tag. Den Tagesabschluss mit Soll-Ist-Vergleich siehst du abends in der Vono-Verwaltung (Web), auch von zu Hause.
Was hat sich verkauft?
Für Artikel mit festem Preis, etwa deine Eigenmarke oder die Basics, legst du Kacheln an. In der Auswertung siehst du dann die Bestseller und den Umsatz nach Tag, Woche und Monat. So planst du die nächste Order mit Zahlen statt Gefühl.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone: Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr der Kundin an dein Gerät. Keine Terminalmiete, kein Gerät auf dem Tresen.
Umtausch als Storno
Ein Tipp erzeugt den Stornobon, bei Karte inklusive Rückerstattung auf die Karte der Kundin. Jeder Storno bleibt nachvollziehbar.
Artikel oder freier Betrag
Feste Preise als farbige Kacheln, Einzelstücke als freier Betrag mit Beschreibung. Beides auf einem Bon.
Bon per E-Mail
PDF im sauberen Layout mit allen Pflichtangaben. Alternativ QR-Code, WhatsApp oder Druck über das Handy.
Zugänge für Aushilfen
Eigene Logins, Storno nur für eigene Bons vom selben Tag, die Auswertung bleibt bei dir.
Bestseller und Tagesumsatz
Umsatz heute, diese Woche, diesen Monat, Bar und Karte getrennt, Top-Artikel – in der App und in der Vono-Verwaltung (Web).
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Bon parken
Eine Kundin geht noch einmal in die Umkleide oder holt ihr Portemonnaie aus dem Auto? Du parkst den offenen Bon, kassierst die nächste Kundin und führst den geparkten später weiter.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE in der Boutique
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Ein Modegeschäft darf mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit Schublade und täglichem Kassenbericht, unabhängig vom Umsatz. Sobald du elektronisch kassierst, mit Registrierkasse, Tablet oder App auf dem Handy, muss die Kasse nach § 146a AO und der KassenSichV mit einer zertifizierten TSE laufen. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf gehört ein Bon, den du der Kundin anbietest, auf Papier oder elektronisch per QR-Code oder E-Mail. Mitnehmen muss sie ihn nicht, für den Umtausch ist er aber praktisch. Was darauf stehen muss, erklärt der Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Jede Kasse meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, und ebenso, wenn du sie außer Betrieb nimmst. Hast du eine zweite Filiale, meldest du je Betriebsstätte alle Kassen. Der Ratgeber zur Kassenmeldung führt durch das Formular.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export und zählt die Kasse. Aufbewahrt wird zehn Jahre, unveränderbar nach GoBD. Eine fehlende oder falsch genutzte TSE kann bis 25.000 € Bußgeld nach § 379 AO kosten, dazu droht die Schätzung der Umsätze.
Für die Boutique besonders wichtig: Rückgaben und Umtausch bildest du über Stornobons ab, die wie jeder Verkauf über die TSE laufen. Ein Umtausch gegen andere Ware ist ein Storno plus ein neuer Verkauf. Bis 250 € brutto reicht der Bon als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, darüber braucht eine Geschäftskundin eine Rechnung mit Adresse. In der Fassung für Deutschland sichert Vono Storno und Neuverkauf als eigene Vorgänge ab. Wie du Gutschriften in der Buchhaltung behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Boutique eine elektronische Kasse mit TSE?
Wie funktioniert ein Umtausch?
Brauche ich Barcodes oder eine Warenwirtschaft?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Kann ich einen angefangenen Bon zurückstellen?
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