Das Kassensystem für Schuster.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Absätze, Sohlen, Reißverschluss, Schlüssel nachmachen: Viele kleine Beträge am Tag, meist bar, immer öfter mit Karte. Vono macht dein Smartphone zur Kasse. Reparatur antippen, Zahlung, Kassenbon per QR-Code. Ohne Kassensystem, das auf der Theke neben Leim und Leisten steht. In der Fassung für Deutschland sichert eine Cloud-TSE jeden Vorgang ab, der Bon trägt die Angaben nach KassenSichV.
Das Kassenbuch führt sich fast von selbst, der Tagesabschluss ist ein Tippen, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web). Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Absätze bei Abholung
Ein Kunde holt die Schuhe ab, 16 € bar. Kachel antippen, Erhaltenes eingeben, Wechselgeld ablesen, QR-Code zeigen. Fünf Sekunden, und der nächste Kunde ist dran. Der Beleg ist erstellt und angeboten, mehr verlangt die Belegausgabepflicht nicht.
Schlüssel nachmachen, mit Karte
Zwei Schlüssel, 14 €, die Kundin hat nur die Girocard. Sie hält sie an dein Smartphone, fertig. Keine Mindestbeträge, kein Terminal, das du mieten musst, kein Gerät, das Platz auf der Theke braucht.
Neue Sohlen, Anzahlung vorab
Bei teureren Arbeiten nimmst du eine Anzahlung. Du kassierst sie als freien Betrag mit Beschreibung, bei Abholung den Rest. Beide Belege tragen alle Pflichtangaben und sind in der Auswertung nachvollziehbar; die Umsatzsteuer auf die Anzahlung meldet dein Steuerberater im Monat der Zahlung an.
Pflegeprodukte an der Theke
Schuhcreme, Einlagen, Schnürsenkel: Zubehör verkaufst du über Kacheln, auf demselben Beleg wie die Reparatur. In der Auswertung siehst du, wie viel das Zubehör bringt, und ob sich das Regal neben der Kasse lohnt.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Reparaturen als Kacheln
Absätze, Sohlen, Reißverschluss, Schlüssel, Pflegeprodukte – mit Preis und Steuersatz, sortiert nach Häufigkeit.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone, auch für Kleinbeträge. Girocard, Kreditkarte, Handy oder Uhr. Keine Terminalmiete, keine Grundgebühr.
Kassenbuch ohne Zettel
Jeder Barbeleg erhöht den Kassenstand, Wechselgeld als Einlage, Entnahmen in der App, Soll-Ist-Vergleich am Abend. So, wie die GoBD es verlangen.
Kassenbon per QR-Code
Der Kunde scannt den Code, der Beleg landet auf seinem Handy. Alternativ per E-Mail oder Druck über dein Handy. Belegausgabepflicht erfüllt, ohne Papierrolle.
Schnell bei kleinen Beträgen
Antippen, Zahlung, fertig. Bei Bargeld zeigt Vono das Wechselgeld. Keine Menüs, kein Umweg, auch wenn drei Kunden gleichzeitig vor der Theke stehen.
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch und DATEV-Export. Der DSFinV-K-Export für die Kassen-Nachschau gehört zur Fassung für Deutschland.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Termin selbst auf deiner eigenen Buchungsseite bei Vono — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Öffnungszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Beleg parken
Ein Kunde geht noch einmal zum Regal oder holt sein Portemonnaie aus dem Auto? Du parkst den offenen Beleg, kassierst den nächsten Kunden und führst den geparkten später weiter.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE beim Schuster
In Deutschland musst du keine elektronische Kasse führen. Eine Schusterwerkstatt mit Laufkundschaft darf ihre Bareinnahmen mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht aufzeichnen, egal wie hoch der Umsatz ist. Sobald du elektronisch kassierst, mit App, Tablet oder Registrierkasse, muss die Kasse nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab. Mehr dazu im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Mit elektronischer Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jedem Verkauf musst du einen Beleg erstellen und anbieten, auch für 3 € Schnürsenkel. Der Beleg darf elektronisch sein, per QR-Code oder PDF, wenn der Kunde einverstanden ist; mitnehmen muss er ihn nicht. Pflicht sind die Angaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Eine Befreiung von der Bonpflicht kann beantragt werden, wird aber selten gewährt.
Jede elektronische Kasse meldest du seit 2025 über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Anschaffung, je Betriebsstätte und immer mit allen Kassen. Auch die Außerbetriebnahme ist zu melden. Wie das geht, steht im Ratgeber zur Kassenmeldung.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt während der Öffnungszeiten. Der Prüfer verlangt den DSFinV-K-Export und den TSE-Export, dazu die Verfahrensdokumentation. Alle Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Eine Kasse ohne TSE kann ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 € und eine Schätzung der Umsätze nach sich ziehen.
Für den Schuster gilt sonst wenig Besonderes: Reparaturen, Schlüssel und Pflegeprodukte laufen mit 19 % Umsatzsteuer. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus; der Beleg trägt dann den Hinweis auf § 19. Ob das für dich passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Schuster eine elektronische Kasse?
Ist das bei vielen kleinen Beträgen nicht zu umständlich?
Wie kassiere ich eine Anzahlung?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Brauche ich eine Kassenschublade?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Kann ich einen angefangenen Beleg zurückstellen?
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