Das Kassensystem für Schornsteinfeger.
Fassung für Deutschland in Vorbereitung – Warteliste offen
Du gehst von Haus zu Haus, und viele Kund:innen zahlen die Kehrgebühr lieber gleich an der Tür als per Rechnung und Überweisung. Vono macht dein Smartphone zur Kasse: Leistung antippen, bar oder Karte am Handy, Kassenbon per QR-Code oder E-Mail. Kein Terminal, kein Quittungsblock, keine Nachbearbeitung im Büro am Abend.
Ohne Empfang im Keller kassierst du bar weiter, der Beleg wird nachgetragen. Am Abend siehst du in der Vono-Verwaltung (Web), was eingegangen ist, und deine Steuerberatung auch. Vono ist in Österreich im Einsatz, die Fassung für Deutschland mit Cloud-TSE, Belegen nach KassenSichV und DSFinV-K-Export ist in Vorbereitung.
Derzeit in Österreich im Einsatz · Fassung für Deutschland in Vorbereitung
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Kassenbon, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kasse.
Kehrung bezahlt an der Tür
Die Kundin will die Kehrgebühr gleich bar zahlen. Du tippst die Leistung aus deiner Schnellwahl an, gibst das Erhaltene ein, Vono zeigt das Wechselgeld. Der Beleg geht per QR-Code oder E-Mail, du bist in einer Minute beim nächsten Haus.
Messung plus Kehrung
Abgasmessung an der Ölheizung, Kehrung des Kamins und die zweite Feuerstätte im Anbau: alles auf einem Kassenbon, jede Position einzeln ausgewiesen. Deine Preise legst du einmal als Kacheln an und sortierst sie nach Häufigkeit.
Kunde hat kein Bargeld
Mit Tap-to-Pay hält der Kunde seine Karte oder sein Handy an dein Smartphone. Die Zahlung wird bestätigt, der Beleg erstellt. Kein Terminal, das du den ganzen Tag durch Treppenhäuser trägst und abends laden musst.
Kein Netz im Heizungskeller
Beim Heizkessel im Keller ist der Empfang weg. Barzahlungen gehen trotzdem: Vono speichert den Beleg und trägt ihn nach, sobald du wieder oben bist. In der Fassung für Deutschland wird der Ausfall auf dem Beleg vermerkt, wie es die KassenSichV verlangt.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Leistungen als Kacheln
Kehrung, Abgasmessung, Feuerstättenschau, Anfahrt, Sonderleistungen – mit Preis und Steuersatz, per Drag-and-Drop sortiert.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein zusätzliches Gerät auf der Tour.
Barverkauf ohne Netz
Keller und Dörfer ohne Empfang: Barbelege werden gespeichert und nachgetragen, bis zu 48 Stunden.
Kassenbon per QR-Code oder E-Mail
Mit allen Pflichtangaben. Die Kundin scannt den Code oder bekommt das PDF ins Postfach, Papier auf Wunsch über den Systemdruck.
Kassenbuch auf der Tour
Wechselgeld am Morgen, Bargeld am Abend, Soll-Ist-Vergleich beim Tagesabschluss – im Kassenbuch der App.
Mehrere Gesellen, mehrere Kassen
Jede Person, die kassiert, bekommt eine eigene Kasse mit eigener Auswertung. Alles unter einem Konto in der Vono-Verwaltung (Web), alle Kassen in einer Meldung.
Online-Terminbuchung inklusive
Deine Kund:innen buchen ihren Kehrtermin selbst auf deiner eigenen Vono-Seite — rund um die Uhr, ohne Konto, mit Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertage sind eingerechnet.
Ausgaben-Belege unterwegs erfassen
Tankquittung, Ersatzteil, Material: abfotografieren in der Vono-App oder die Lieferantenmail an deine Vono-Adresse weiterleiten. Die Steuerberatung holt sich die Belege monatsweise selbst.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kasse mit eigener Adresse, ohne Aufpreis.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, die Steuerberatung holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Kassenbon automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldebestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet; ein Ausfall der TSE wird in der Fassung für Deutschland protokolliert, wie es die KassenSichV verlangt.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Kasse und TSE für Schornsteinfeger
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wer an der Haustür bar kassiert, darf das in einer offenen Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht erfassen, unabhängig vom Umsatz. Wer alles per Rechnung und Überweisung abrechnet, braucht gar keine Kasse. Sobald du aber elektronisch kassierst, auch mit einer App auf dem Smartphone, muss die Kasse nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE laufen. Was die TSE macht, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht. In der Fassung für Deutschland sichert Vono jeden Vorgang über eine Cloud-TSE ab.
Mit einer elektronischen Kasse gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Zu jeder Zahlung an der Tür erstellst du einen Beleg und bietest ihn an, auf Papier oder elektronisch als QR-Code oder PDF, wenn die Kundin einverstanden ist. Mitnehmen muss sie ihn nicht. Der Beleg trägt die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV, darunter Beginn und Ende des Vorgangs, Transaktionsnummer, Seriennummer der TSE und Prüfwert. Mehr im Ratgeber zur Belegausgabepflicht.
Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, die Außerbetriebnahme ebenso. Eine mobile Kasse, die mit dir durch den Kehrbezirk fährt, gehört zu deinem Betrieb als Betriebsstätte; hast du mehrere Gesellen mit eigener Kasse, meldest du alle zusammen. Der Ratgeber zur Kassenmeldung erklärt die Schritte.
Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann der Prüfer unangekündigt kommen, den DSFinV-K-Export und den TSE-Export verlangen und den Kassenbestand zählen. Aufbewahrt wird zehn Jahre, nach den GoBD unveränderbar und mit Verfahrensdokumentation. Ohne TSE droht ein Bußgeld nach § 379 AO bis 25.000 €, dazu die Schätzung der Umsätze.
Für Schornsteinfeger kommt die Trennung der Leistungen dazu: Die hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wie Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid werden nach der Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Gebühren abgerechnet, die freien Leistungen wie Kehren, Messen und Beratung zu deinen eigenen Preisen mit 19 % Umsatzsteuer. Beides kann an der Tür bar oder mit Karte bezahlt werden und gehört dann in die Kasse, jede Position mit ihrem eigenen Steuersatz. Welche Positionen wie zu behandeln sind, klärst du mit deiner Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Schornsteinfeger eine elektronische Kasse?
Kann ich Rechnungen mit Vono schreiben?
Funktioniert die Kasse im Keller ohne Empfang?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Ich habe zwei Gesellen auf Tour – brauche ich zwei Kassen?
Wie kommt das Bargeld ins Kassenbuch?
Wann kann ich Vono in Deutschland nutzen?
Können meine Kund:innen online einen Termin buchen?
Was mache ich mit meinen Eingangsrechnungen?
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